E-Roller-Sharing?
Was ist E-Roller-Sharing?
E-Roller-Sharing ist die gemeinschaftliche Nutzung von E-Rollern (Tretroller und Motorroller), die von einer privaten Organisation zur Verfügung gestellt werden. Diese ist Eigentümerin der E-Roller und übernimmt Wartung und Reparatur der Fahrzeuge sowie die Abrechnung der Fahrten. Die E-Roller können über eine App ausgeliehen werden. Dort können neben den Standorten der Fahrzeuge auch die Parkverbotszonen eingesehen werden.
Nutzen von E-Roller-Sharing für die Allgemeinheit
E-Roller-Sharing-Angebote können einen Beitrag zu einer nachhaltigen und stadtverträglichen Mobilität leisten, wenn sie das bereits bestehende Mobilitätsangebot sinnvoll ergänzen. Besonders groß ist der Nutzen, wenn mit den E-Rollern Kfz-Fahrten ersetzt oder sie als Zubringer zum ÖPNV genutzt werden. Wichtig ist, dass sie sachgemäß abgestellt werden und keine Behinderung für den Fußverkehr und für mobilitäts- und sinneseingeschränkte Personen darstellen.
Regeln für die Nutzung der E-Roller
E-Roller können grundsätzlich im gesamten öffentlichen Verkehrsraum genutzt werden. Davon ausgenommen sind Fußgängerzonen, weitere Teile der Innenstadt sowie die Ortschaften westlich der Autobahn. Für die E-Tretroller gilt, dass diese nur dann am Rand von Gehwegen abgestellt werden dürfen, wenn daneben mind. 2 m Gehwegbreite verbleiben und sie kein unerwartetes Hindernis für blinde und sehbehinderte Verkehrsteilnehmer_innen darstellen. In öffentlichen Parkanlagen, im Straßenbegleitgrün, an Eingängen von Bahnhöfen, auf Bus- und Stadtbahnsteigen und auf den Blindenleitsystemen dürfen E-Tretroller nicht abgestellt werden. Zudem muss beim Parken der E-Tretroller stets ein Mindestabstand von 50 m zu Gewässern eingehalten werden.