Unter dem Motto „Mein Freiburg, meine Mobilität“ waren alle Freiburgerinnen und Freiburger vom 15. Mai bis 30. Juni 2023 zur Teilnahme am Fotowettbewerb aufgerufen. Der Wettbewerb sollte animieren, sich mit den vorhandenen Mobilitätsangeboten und dem eigenen Mobilitätsverhalten auseinanderzusetzen. Denn wir brauchen mehr Klimaschutz im Verkehr – JETZT ODER NOW!
109 Personen haben uns mit ihren Bildern gezeigt, welche Vorteile klimafreundliche Mobilität hat, warum sie Spaß macht oder was sie sonst noch mit nachhaltiger Mobilität verbinden. Eine tolle Resonanz, die gezeigt hat, wie engagiert und kreativ die Freiburgerinnen und Freiburger sind!
Die Gewinnerinnen und Gewinner
01
Amelie Nauen, FreiburgWie bewegen wir uns in die Zukunft?
02
Annette von Ulardt, Freiburg Rad oder Bahn bei Regenwetter?
03
David Laukart, March Findet immer einen Parkplatz
04
Jochen Schicht, Villingen-Schwenningen In Freiburg GEHT'S auchohne Band-Bus zum Konzert...
05
Barbara Pfaff, Freiburg Kreative Verkehrswende
06
Maximilian Gerst, Freiburg Zum Schauinsland mit dem Bus
07
Felix Gulde, Freiburg Shiny Black Forest
08
Clara Freund, Freiburg Frischluftstraße. Bewegungszeit.Erlebnismoment. Mehr als Arbeitsweg.
09
Wendelin Sinnwell, Freiburg Dein Freund und Mechaniker.
10
Kolja Schulze-Rohr, Freiburg Blick nach vorne
11
Andreas Wiedmaier, Freiburg Gärtner mit Cargobike - Blick über Freiburg vom Marchhügel bei Hochdorf.
12
Charlotte Rüggeberg, FreiburgGrüner kommt man nicht in die Stadt: auf dem Dreisam-Radweg!
13
Christa Burgdörfer-Geismann, Freiburg Es müssen nicht vier sein - Einrad reicht! Autofreie B31 am Klimaschutzaktionstag 2023
14
Thomas Eckerle, Freiburg Corona, Schnee und geschlossene Skilifte. Zum Skifahren mit dem Lastenrad (50 km und 1220 Höhenmeter)
15
Manon Thiollier, Freiburg TraumfängerInnen
Preisverleihung bei der Museumsnacht
Die Preisverleihung fand am 22. Juli im Rahmen der Freiburger Museumsnacht statt. In der besonderen Atmosphäre eines der kulturellen Sommer-Höhepunkte wurden die Gewinnerinnen und Gewinner im Museum für Neue Kunst ausgezeichnet. Folgende Preise wurde vergeben:
1. Preis: Gutschein für ein Fahrrad im Wert von 1.500 Euro, gesponsort durch JobRad 2. Preis: Fahrradtaschen im Wert von 200 Euro 3. Preis: Wanderstöcke im Wert von 85 Euro 4. Preis: VAG-Gutschein im Wert von 70 Euro, gesponsort durch die VAG 5- 15. Preis: Gutscheine für städtische Bäder/Museum/Theater, gesponsort durch Regio Bäder GmbH/ Eigenbetrieb Theater Freiburg / Museum für Neue Kunst
Wie wurden die Fotos ausgewählt?
Fünf Jury-Mitglieder haben jedes Foto einzeln bewertet, aus denen ein Gesamtranking entstand. Bei Gleichstand und sehr engen Ergebnissen fand eine offene Diskussion statt, um zu einem einvernehmlichen Ergebnis zu kommen.
In einem möglichst transparenten und fairen Bewertungsverfahren sollten verschiedene Aspekte abgedeckt werden: Motivwahl, technische Umsetzung, Kreativität, Emotionalität der Darstellung. Weiterhin konnte jedes Jury-Mitglied einen ganz persönlichen Bonus für den individuellen Geschmack vergeben.
Die Jury bestand aus: Christof Heim (Online-Redaktion, Stadt Freiburg), Susanne Herzog (Leiterin Fachbereich Marketing, Freiburger Verkehrs AG), Uta Linnert (Chefredakteurin, fairkehr-Magazin), Leonie Wiesiollek (stellvertretende Leiterin Stabsstelle Mobilität, Stadt Freiburg) und Robert Zimmermann (Leitung Content & Design, JobRad GmbH).
Die Teilnahmebedingungen für den Wettbewerb waren
Die Teilnahmebedingungen für den Wettbewerb waren:
1. Veranstalterin und Dauer des Wettbewerbs
Veranstalterin des Fotowettbewerbs Mobilitäts-Kampagne ist die Stadt Freiburg im Breisgau, Rathausplatz 2-4, 79098 Freiburg.
Der Fotowettbewerb beginnt am 15.05.2023. Einsendeschluss ist der 30.06.2023. Bilder die nach Einsendeschluss eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Mitarbeiter_innen der Stadt Freiburg und der städtischen Gesellschaften sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
3. Nutzungsrechte / Rechteübertragung / Persönlichkeitsrechte / Urheberrecht / Recht am eigenen Bild / Rechte Dritter
Die Teilnehmer_innen versichern, dass sie nur selbst fotografierte Fotos einreichen und dass an den eingereichten Fotos keinerlei Nutzungsrechte Dritter bestehen.
Die Teilnehmer_innen versichern, dass die eingereichten Fotos keine Persönlichkeitsrechte, Rechte am eigenen Bild oder sonstige Rechte Dritter verletzen. Falls auf einem Foto eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, dürfen die Fotos nur eingereicht werden, wenn diese Personen mit der Erstellung des Fotos, dessen Einreichung beim Wettbewerb und der Veröffentlichung ihr Einverständnis erklärt haben. Die Stadt Freiburg als Veranstalterin kann jederzeit die Vorlage einer schriftlichen Einverständniserklärung verlangen.
Die Teilnehmer_innen sichern zu, dass sofern urheberrechtlich geschützte Werke auf den Aufnahmen abgebildet sind (Architektur, Kunst, Marken etc.), eine Nutzungserlaubnis zu diesem Zweck vorliegt.
Die Teilnehmer_innen räumen der Stadt das nicht-ausschließliche (einfache) Recht ein, die eingereichten Fotos (mit und ohne Namensnennung) zu nutzen und zu veröffentlichen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass die eingereichten Fotos veröffentlicht und ausgestellt werden und auch für weitere Zwecke, wie z. B. Öffentlichkeitsarbeit, Berichte, städtische Homepage und weitere Druckmaterialien wie Postkarten etc. verwendet werden.
Die Teilnehmer_innen gestatten der Stadt, die eingesendeten Fotos zu bearbeiten und umzugestalten, soweit diese für eine weitere Nutzung eingesetzt werden, die nicht den Fotowettbewerb selbst betrifft.
Die Einräumung sämtlicher Nutzungsrechte durch die Teilnehmer_innen erfolgt unentgeltlich, unbefristet und unwiderruflich.
4. Weitere Teilnahmevoraussetzungen und Anforderungen an die Fotos
Die Teilnahme an dem Fotowettbewerb ist kostenlos.
Zugelassen sind pro Teilnehmer_in maximal ein Foto (Einzelbild oder Collage). Die eingereichten Fotos sollen nicht älter als ein Jahr sein. Beschriftete Fotos (Überschriften, Untertitel etc.) sind nicht zulässig.
Eingereichte Beiträge sollten nach Möglichkeit ein Seitenformat von 2:3 haben.
Die Inhalte der eingereichten Fotos dürfen weder gegen einschlägige gesetzliche oder behördliche Bestimmungen noch gegen die guten Sitten verstoßen (d.h. insbesondere keine jugendgefährdenden, pornografische, rassistische, gewaltverherrlichende, volksverhetzende oder beleidigende Inhalte haben). Die Veranstalterin ist berechtigt, derartige Fotos aus dem Wettbewerb auszuschließen. Dies betrifft auch Fotos, die dem vorgegebenen Thema nicht entsprechen oder die geeignet sind, das Image der Stadt Freiburg zu beschädigen.
Die Teilnahme am Wettbewerb ist nur unter Angabe folgender personenbezogener Daten möglich: Vor- und Nachname. Postanschrift und E-Mailadresse der Urheberin/des Urhebers der eingereichten Fotografien. Anonyme Einsendungen werden nicht berücksichtigt.
5. Haftungsausschluss
Sollten Dritte Ansprüche wegen Verletzung von Urheber- oder Leistungsschutzrechten an den Fotos oder wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten, Rechten am eigenen Bild oder sonstigen Rechten geltend machen, so stellen die Teilnehmer_innen die Stadt Freiburg und andere nach diesen Teilnahmebedingungen nutzungsberechtigte Dritte von allen Ansprüchen frei.
6. Datenschutz
Indem Sie diese Teilnahmebedingungen akzeptieren stimmen Sie der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten (Vor- und Nachnamen, Anschrift, E-Mailadresse) zur Durchführung des Fotowettbewerbs zu.
Die Stadt speichert die personenbezogenen Daten und verwendet sie ausschließlich zur Durchführung des Wettbewerbs. Vor- und Nachname der Gewinner_innen werden im Rahmen der Veröffentlichung des Abstimmungsergebnisses auf der städtischen Homepage sowie im Amtsblatt und/oder bei einer öffentlichen Preisverleihung veröffentlicht.
7. Ausschluss von der Teilnahme
Ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen berechtigt die Stadt Freiburg als Veranstalterin, die jeweilige Person von der Teilnahme auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn die bzw. der Teilnehmende falsche Angaben macht, von Dritten erstellte oder gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßende Fotos einreicht.
8. Gewinnermittlung
Die Gewinner_innen werden unter allen Teilnehmenden des Fotowettbewerbs, die innerhalb der genannten Dauer des Wettbewerbs ihre Teilnahme erklärt und ein Foto eingereicht haben, über eine Jury ermittet.
Die Benachrichtigung der Gewinner_innen erfolgt an die angegebene E-Mailadresse bzw. Postanschrift. Die übrigen teilnehmenden Personen werden per E-Mail bzw. Postanschrift benachrichtigt.
9. Gewinne
1. Preis: Fahrrad
2. Preis: Fahrradtaschen
3. Preis: Wanderstöcke
4. Preis: VAG-Gutschein im Wert von 70 Euro
5. - 15. Preis: Gutscheine für städtische Bäder/Museum/Theater