Lärmaktionsplan 2024
Erstellung des Lärmaktionsplans
Die Lärmaktionsplanung ist ein seit 2002 durch die EU-Umgebungslärmrichtlinie vorgeschriebenes, umweltpolitisches Planungsinstrument für Kommunen mit dem Ziel, die Belastung durch Umgebungslärm langfristig zu senken. Die gesetzlichen Grundlagen für die Lärmaktionsplanung sind im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG §§ 47 a-f) in Verbindung mit der europäischen Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) geregelt.
Unter Umgebungslärm sind im Sinne der Richtlinie "belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien" zu verstehen, die durch Aktivitäten des Menschen verursacht werden, einschließlich des Lärms, der von Verkehrsmitteln sowie von Geländen für industrielle Tätigkeiten hervorgerufen wird.
Als Lärm werden Geräusche bezeichnet, die durch ihre Eigenschaften (Lautstärke und Struktur) für den Menschen als belästigend (subjektiv) oder sogar belastend (gesundheitsgefährdend) wahrgenommen werden.
Der Lärmaktionsplan wird auf Basis der Lärmkartierung 2022 aufgestellt und hat das Ziel, Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung zu formulieren. Zu möglichen Maßnahmen zählen:
- Minderung des Verkehrsaufkommens
- Veränderung des Modal Split zugunsten des Umweltverbundes (z. B. Ausbau des Stadtbahn-, Fuß- und Radverkehrsnetzes)
- Räumliche Verlagerung von Verkehr
- Senkung des Geschwindigkeitsniveaus
- Reduzierung des Schwerlastverkehrs (zeitliche Beschränkungen)
- Instandhaltung der Fahrbahnoberfläche (z. B. Beseitigung von Schlaglöchern)
- Bauliche Maßnahmen an der Straßenoberfläche (z. B. neuer Fahrbahnbelag)
- Nutzung von Eigenabschirmungen bei Neuplanungen
- Aktive Schallschutzmaßnahmen, (z. B. Schallschutzwände und -wälle)
Der Gemeinderat hat am 16. Mai 2023 beschlossen, die bisherigen Auslösewerte für die Lärmaktionsplanung 2024 von 65 dB(A) ganztags (Index LDEN) und 55 dB(A) nachts (Index LNight) beizubehalten.