Datenschutzinformation gemäß Art. 14 DS-GVO Ermittlung Verdacht auf Mietüberhöhung oder Mietwucher

Behörde

Stadt Freiburg i.Br.
Referat für bezahlbares Wohnen
Rathausplatz 2-4 79098 Freiburg i.Br.  E-Mail: rbw@stadt.freiburg.de

Verantwortlicher nach Art. 4 Nr. 7 DS-GVO

Oberbürgermeister Martin Horn
Rathausplatz 2-4, 79098 Freiburg i.Br.

Kontakt Behördliche/r Datenschutzbeauftragte_r

Stadt Freiburg i.Br.
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r Rathausplatz 2-4 79098 Freiburg i.Br. E-Mail: datenschutz@stadt.freiburg.de 

Datenart

Namen und Adresse

Zweck(e) der Datenverarbeitung

Die personenbezogenen Daten werden zum Zweck der Ermittlung von Verdachtsfällen von Mietüberhöhung als Ordnungswidrigkeit und Mietwucher als Straftat erhoben und verarbeite.

Rechtsgrundlage(n)

Art. 6 Abs. 1 e) DS-GVO i.V.m. § 4 LDSG, § 34 Abs. 1 BMG, § 2 Absatz 1 bis 3 und 4 Satz 2 BDSG, § 12 Abs. 1 GBO, 14 DS-GVO.

Geplante Speicherungsdauer

Die Daten werden ab Mitteilung des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit/ Straftat bis Klärung des Vorgangs mindestens aber ein Jahr gespeichert.

Herkunft der Daten

Grundsätzlich erhalten wir die Daten von dem Unternehmen Mietenmonitor UG, das öffentlich einsehbare Onlinedatenbanken nutzt. Bei Unklarheiten recherchieren wir die Eigentümerdaten gem. § 12 Abs1 GBO im Grundbuch. Bei Unklarheiten über die Adresse kann eine Abfrage im Melderegister erfolgen.

Empfänger oder Kategorie von Empfängern der Daten (Stellen, denen die Daten offengelegt werden)

Wie geben Ihre Daten nur an das Amt für öffentliche Ordnung (Mietüberhöhung) und an die Staatsanwaltschaft, (Mietwucher) weiter, wenn sich der Verdacht erhärtet.

Ihre Rechte

Gemäß den Regelungen der DS-GVO stehen Ihnen bezüglich Ihrer personenbezogenen Daten folgende Rechte zu:

  • Recht auf Auskunft über die bei der Stadt Freiburg gespeicherten Daten (Art. 15 DS-GVO)
  • Recht auf Berichtigung nicht korrekter Daten (Art. 16 DS-GVO)
  • Recht auf Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung der Daten (Art. 17, 18 DS-GVO, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.
  • Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO)
  • Eine Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DS-GVO).
  • Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung ihrer Daten gegen die DS-GVO verstößt (Art. 77 DS GVO.Zuständige Aufsichtsbehörde für die Stadt Freiburg i.Br.: Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, poststelle@lfdi.bwl.de

Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschl. Profiling

Eine Verwendung Ihrer Daten für ein Profiling oder eine automatisierte Entscheidungsfindung erfolgt nicht.