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Die Stadt informiert

Bekanntmachungen

Mit einer öffentlichen Bekanntmachung oder einer ortsüblichen Bekanntgabe werden die Einwohner_innen über Entscheidungen oder allgemeine Informationen der Stadtverwaltung in Kenntnis gesetzt. In erster Linie werden diese Satzungen, Rechtsverordnungen und ähnliches im Amtsblatt veröffentlicht. Das zweiwöchentlich erscheinende Amtsblatt kann zusätzlich zu Informationszwecken unter www.freiburg.de/amtsblatt heruntergeladen werden.

Allgemeinverfügungen der Polizeibehörde, Bürgerbeteiligungen nach dem Baugesetzbuch, Terminankündigungen des Gemeinderates und ähnliches werden durch Aushang an der Gemeindeverkündungstafel im Innenstadtrathaus, Rathausplatz 2 - 4, 79098 Freiburg und in den Stadtteilen mit Ortschaftsverfassung an der Verkündungstafel der örtlichen Verwaltung. Sie werden hier ebenfalls zusätzlich zu Informationszwecken bereitgestellt.

Wahlsachen der Kommune, zwingende elektronische Veröffentlichungen und Notbekanntmachungen, werden mit Rechtswirkung ebenfalls hier veröffentlicht. In diesen Fällen ist der Tag der Bereitstellung gemäß § 3 Abs. 3 der Bekanntmachungssatzung gesondert angegeben.

Die aktuelle Satzung über die Formen der öffentlichen Bekanntmachungen und der ortsüblichen Bekanntgaben der Stadt Freiburg (Bekanntmachungssatzung) kann im Ortsrecht (200,6 KB) nachgelesen werden.

Allgemeinverfügungen

19. September 2023

Erteilung eines Badeverbotes für den Moosweiher

Die Stadt Freiburg i.Br. erlässt gem. §§ 8 Abs. 2 i.V.m. 7 S. 2 Badegewässerverordnung (BadegV) und § 35 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) jeweils in den derzeit geltenden Fassungen folgende Allgemeinverfügung:

1. Das Baden im Moosweiher ist ab sofort bis auf Weiteres untersagt.

2. Hunde sind an der Leine zu führen

Begründung

Während der Badesaison (vom 01.06. – 15.09.) werden die Badegewässer im Auftrag des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald, Fachbereich Gesundheitsschutz, regelmäßig beprobt. Die Probenahme am 12.09.2023 ergab für den Moosweiher eine deutliche Überschreitung der Leitwerte des Umweltbundesamtes und der WHO für Cyanotoxine. Diese können Haut- und Schleimhautreizungen, Bindehautentzündungen, Übelkeit, Durchfall und Erbrechen und allergische Reaktionen hervorrufen.

Aufgrund dieser Gesundheitsgefahren ist die Erteilung eines Badeverbotes erforderlich. Dieses Badeverbot muss so lange bestehen bleiben, bis durch entsprechende Beprobungen die Unbedenklichkeit der Wasserqualität bestätigt wird.

Freiburg, den 19.09.2023

Ortsrecht der Stadt Freiburg

Das Leben der Einwohnerinnen und Einwohner einer Gemeinde wird durch kommunale Satzungen, Verordnungen oder Richtlinien oft nicht weniger beeinflusst als durch Bundes- oder Landesrecht. Im "Ortsrecht der Stadt Freiburg im Breisgau " stellen wir Ihnen alle in Frage kommenden Texte bereit.

Aktuelle öffentliche Bekanntmachungen im Amtsblatt:

Bekanntmachungen im Rahmen von Bauleitplanverfahren

Weitere Veröffentlichungen und Informationsangebote