Die Aufnahme in unser Haus

In der Regel melden die Eltern ihre Kinder auf Vorschlag von Kindertagesstätten, der Schulen, durch die Vermittlung der Psychologischen Beratungsstelle, durch Therapeuten, Ärzte, die Kinder- und Jugendpsychiatrie oder durch Beratung und Empfehlung des Jugendamtes im Heilpädagogischen Hort an. Hier wird unter Umständen, und mit Zustimmung der Eltern, mit anderen Fachdiensten zusammen, die Indikation für eine Aufnahme geprüft. Hierzu gibt es ein standardisiertes Aufnahmeverfahren.
Kinder oder Jugendliche, die von einer seelischen Behinderung im Sinne das § 35a SGB VIII bedroht sind und bei denen eine Beeinträchtigung ihrer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft besteht oder eine solche Beeinträchtigung nach fachlicher Erkenntnis mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, haben Anspruch auf Eingliederungshilfe. Diese kann im Einzelfall ebenfalls im Rahmen einer Tagesgruppe durchgeführt werden kann.
Anmeldungen für die Tagesgruppe laufen grundsätzlich über den Kommunalen Sozialen Dienst (KSD) der Stadt Freiburg.
Für beide Angebotsformen besteht eine Warteliste. Die letztendliche Entscheidung über die Aufnahme eines Kindes in den Heilpädagogischen Hort oder die Tagesgruppe obliegt, unter Einhaltung fachlicher Gesichtspunkte und im Rahmen ihres Ermessens, der Einrichtung.

Mögliche Aufnahmegründe könnten z. B. sein bei:

  • Multiplen Entwicklungsverzögerungen
  • Emotionalen Problemen, wie z.B. Stimmungsschwankungen, ängstlichem oder depressivem Verhalten, Kontaktarmut, Trennungsängsten, Phobien
  • Lern- u. Leistungsproblemen, Schulverweigerung / Schulunlust, Teilleistungsstörungen, Lernbehinderung, Lese-Rechtschreib-Schwäche, Dyskalkulie
  • ADS, Ausdauer- und Konzentrationsschwierigkeiten ADHS, ungehemmte Impulsivität, aggressivem, oppositionellem Verhalten, Überaktivität, motorischer Unruhe
  • Störungen des Sozialverhaltens
  • Selbstwertprobleme
  • Konfliktbeladene Eltern-Kind Beziehung
  • Frühkindliche Bindungsprobleme
  • Integrations- und Lernproblemen aufgrund von Migration

Die Erziehungsbedingungen und Erziehungskompetenzen in der Familie sollen grundsätzlich verbessert werden, daher ist ein Mitwirken der Eltern an der Hilfemaßnahme notwendig.

Kontakt

Leitung
Baransel Yurttas
Tel.: 07 61 / 201-85 35
Fax: 07 61 / 201-85 39
Kontakt per E-Mail

Anschrift
Heilpädagogischer Hort
Weingarten
Krozinger Straße 19b
79114 Freiburg im Breisgau

Unser Team

Leitung:
Baransel Yurttas
Sozialarbeiter B.A.

Volker Augustyniak
Dipl. Pädagoge

Melissa Blum
Heilpädagogin B.A.

Mechthild Duttlinger
Dipl. Heilpädagogin (FH)

Ramona Försch
Heilpädagogin B.A.

Silke Jooßens
Heilpädagogin B.A.

Tom Haller
Heilpädagoge B.A.

Jule Kist
geringfügig Beschäftigte

Hannah Rebmann
Heilpädagogin B.A.

Immanuel Schneider
geringfügig Beschäftigter

Stephanie Strebinger
Kindheitspädagogin B.A.

Flyer | Kinder haben Rechte

Nicht nur Erwachsene, auch Kinder haben Rechte!
Ein Recht ist etwas, was einem zusteht und das keiner verbieten darf.
Die Rechte der Kinder sind seit 1989 in der UN- Kinderrechtskonvention festgehalten.