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Bauen und Wohnen in Kleineschholz

Im Quartier sollen ausschließlich Genossenschaften und Bauwillige zum Zug kommen, deren Ziel nicht die Gewinnmaximierung ist. Für die Vergabe der Bauflächen wird nicht der Preis entscheidend sein, sondern das beste Konzept. Die Bewertung der Konzepte erfolgt über eine ganzheitliche Betrachtung und Abwägung und nicht ausschließlich entlang einer definierten Punktematrix. Beschlossen wurde das Konzept Ende des Jahres 2023; beginnen wird die Vermarktung im ersten Quartal 2024. Um den aktuellen Herausforderungen im Bausektor zu begegnen, wurde das Konzept an die derzeitige wirtschaftliche Lage einerseits und die Bedürfnisse der gemeinwohlorientierten Wohnungsbau-Akteure andererseits angepasst. Am 21. März 2024 können sich Interessierte auf einer Veranstaltung zur Vermarktung der Grundstücke informieren. Mehr dazu...

Ziele für die Vermarktung

Bei der Vergabeentscheidung wird es maßgeblich darauf ankommen, welchen gemeinwohlorientierten Beitrag – neben der Schaffung von Wohnraum – das Bauprojekt für das Quartier und seine Bewohner_innen oder die gesamte Stadt hat. Dieser Beitrag kann sozial, ökologisch, architektonisch, gewerblich oder kulturell sein und kann von den Bewerber_innen frei gewählt werden. Um die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen, möchte die Stadt möglichst wenig vorgeben und setzt stattdessen auf die Kreativität der Bauwilligen. Eine beispielhafte und nachhaltige Gestaltung der Gebäude und Freiräume wird in der Vergabe ebenfalls relevant sei. Die Vergabe der Grundstücke beginnt mit der Veröffentlichung der Ausschreibungsunterlagen, begleitet von einer öffentlichen Informationsveranstaltung voraussichtlich im März 2024.

Welche Kriterien konkret der Grundstücksvergabe zugrunde gelegt werden, hat der Gemeinderat beschlossen. Einen Überblick über die Ziele bietet das Leitbild (18,8 KB). Alle Einzelheiten finden sich in der Gemeinderats-Drucksache.

50 Prozent geförderte Wohnungen

Zwei ganz wichtige Leitplanken sind Teil des Vermarktungskonzeptes: Mindestens 50 Prozent der Wohnungen entstehen als geförderte Mietwohnungen. Und die Flächen sollen über Erbbaurechte (Ablöse) dauerhaft der Bodenspekulation entzogen werden. Alternativ zu den Erbbaurechten kann ein Grundstück auch gekauft werden - allerdings steht der Stadt dann ein Wiederkaufsrecht zu.

Dank der 50-Prozent-Quote für geförderten Wohnraum bleiben die Mieten hier deutlich unter dem Mietspiegel. Gleichzeitig liegen die Einkommensgrenzen für Mietwohnraumförderung so hoch, dass weite Teile der Bevölkerung davon profitieren – Singles ebenso wie Alleinerziehende oder Familien. Sie alle sollen Kleineschholz zu einem bunt gemischten, lebenswerten Quartier machen. 

Weitere Mindestkriterien, die in den Bewerbungen enthalten und von allen Bewerbenden erfüllt sein müssen, werden sein:

  • Bestandshaltung der Wohnungen für einen deutlich über 30 Jahre dauernden Zeitraum und
  • Einhaltung gesetzlicher Mindeststandards – zum Beispiel auf dem Gebiet der Barrierefreiheit.

Wie läuft das Verfahren ab?

Das Vergabeverfahren für das Quartier ist zweistufig geplant: 

  • Phase 1: Die erste Phase soll möglichst niederschwellig sein, damit sich auch Gruppen bewerben können, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung haben, um beispielsweise Architekt_innen mit dem Entwurf von Bauplänen zu beauftragen oder die Finanzierungszusage der Bank einzuholen. Aber es muss eine klare Projekt-, Konzepts-, Finanzierungs- und Realisierungsvorstellung vorliegen und in der Bewerbung dargelegt werden. Man kann sich voraussichtlich auch auf mehrere Grundstücke bewerben unter Angabe von Grundstücksprioritäten. Die Bewerbungen werden nach ihrem Eingang geprüft und mit allen Bewerber_innen, die die Mindestkriterien erfüllen, besprochen. Im Anschluss bewertet ein Bewertungsgremium die eingereichten Konzepte und gibt eine Vergabeempfehlung für die Grundstücke an die gemeinderätlichen Gremien ab. Dieser wird die Entscheidung über die Zusagen treffen. Die Bewerber_innen, die ausgewählt werden, bekommen eine Reservierungszusage für ein Grundstück.
  • Phase 2: Die Bewerber_innen mit Zusage haben dann mehrere Monate Zeit, das Projekt, mit dem sie sich beworben haben, baugenehmigungsreif zu entwickeln. Begleitet wird der Planungsprozess von verschiedenen Statusgesprächen, zu denen die Bewerbenden mit Zusage eingeladen werden. Auch die Finanzierungszusagen der Banken müssen in dieser Zeit eingeholt werden und zum Ende dieser Phase, die mit dem Abschluss der Erbbaurechtsverträge endet, vorliegen.

Die nächsten Schritte

  • Öffentliche Veranstaltung zum Vermarktungsauftakt am 21. März 2024 - mehr Infos und Anmeldung...
  • Veröffentlichung der Vermarktungsunterlagen Frühjahr 2024 = Beginn der Vermarktung
  • Ab dem Beginn der Vermarktung wird den Gruppen mehrere Monate Zeit gegeben, ihre Unterlagen vorzubereiten und für Phase 1 des Vergabeverfahrens einzureichen.

Weil noch nicht jede Entwicklung absehbar ist, kann sich der Zeitplan auch noch ändern.

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