Entwicklung des Quartiers "Gutleutmatten" in Haslach
Das Quartier „Gutleutmatten“ im Osten des Stadtteils Haslach war eines der wichtigsten städtebaulichen Entwicklungsgebiete in Freiburg im letzten Jahrzehnt. Auf dem ehemaligen Kleingartengelände sind 495 neue Wohneinheiten für ca. 1200-1300 Einwohnerinnen und Einwohner entstanden. Die Entwicklung ist abgeschlossen.
Der Gemeinderat hat am 24. September 2013 den Bebauungsplan für das Quartier „Gutleutmatten“ zur Satzung beschlossen ( Drucksache G-13/090). Das neue Quartier wird durch die Magistrale der Eschholzstraße in zwei Teilbereiche gegliedert, den Bereich „Gutleutmatten West“ westlich der Eschholzstraße und den Bereich „Gutleutmatten Ost“, östlich der Eschholzstraße.
Im Teil-Quartier „Gutleutmatten Ost“ wurden ca. 220 Wohneinheiten für ca. 580 Einwohnerinnen und Einwohner gebaut. Hier sind ca. 1.000 Quadratmeter gewerbliche Flächen und eine 3-gruppige Kindertagesstätte entstanden. Entlang der Eschholzstraße bildet eine durchgängig 4-geschossige Bebauung eine klare Raumkante. Fünf Wohnhöfe gruppieren sich um einen zentralen Quartiersplatz. Nach Norden öffnet sich die Quartiersstruktur und leitet in die angrenzenden Freiräume mit dem verlegten und neu gestalteten Hölderlebach und den Kleingärten über. Gereihte 3-geschossige Stadthäuser ergänzen die Quartiersstruktur der südlichen Wohnhöfe und gestalten den Übergang zur benachbarten Bestandswohnbebauung „Am Radacker“
Alle Grundstücke sind zwischenzeitlich veräußert und bebaut und wurden durch die Bewohner_innen bezogen.
Vermarktung
Der Gemeinderat hat am 27. Juli 2013 ein detailliertes und komplexes Vermarktungskonzept für das Baugebiet beschlossen (Vermarktungskonzept vom 27. Juli 2013). Ziel des Konzeptes war, einen Teil der Baugrundstücke bevorzugt an Baugemeinschaften zur überwiegenden Eigennutzung zu vergeben. Entstehen sollten rund 50 Prozent geförderte und mietpreisgebundene Mietwohnungen und rund 50 Prozent geförderte und freifinanzierte Eigentumswohnungen.
Im Ergebnis konnten die primären Ziele der Stadt (u. a. geförderte/mietpreisgedämpfte Wohnungen, die Förderung von Baugemeinschaften, barrierefreie Wohnungen etc.) erreicht werden. Dabei hat sich auch die erstmalige Einführung von „zusätzlichen Vergabekriterien“ bewährt. Das freiwillige Angebot von barrierefreien oder rollstuhlgerechten Wohnungen sowie von zusätzlichen geförderten oder mietpreisgedämpften Mietwohnungen mit verschiedenen Mietbindungsdauern bzw. das Angebot einer freiwilligen Bindung der Mietdauer für freifinanzierte Wohnungen der Bewerbenden wurde positiv gewertet und bei der Vergabe der Grundstücke berücksichtigt. Gerade im Hinblick auf die Errichtung von barrierefreien Wohnungen wurden die Erwartungen bei weitem übertroffen.
Durch den Einsatz so genannter Konzeptvergaben konnten individuelle Wohnkonzepte berücksichtigt werden. Hier wurden neben den zusätzlichen Vergabekriterien hauptsächlich das Betreiber- und Nutzungs-, sowie das Gestaltungskonzept bewertet.
Im Rahmen der Vermarktung wurden außerdem eine Investorenausschreibung sowie mehrere Mehrfachbeauftragungen und Wettbewerbe zur Sicherung der städtebaulichen Qualität für sämtliche städtebaulichen Schlüsselgrundstücke in exponierter Lage durchgeführt
Insgesamt konnten durch das Vermarktungskonzept rund 55 Prozent (= 273 Wohnungen) der entstandenen 495 Wohneinheiten als geförderte bzw. mietpreisgedämpfte Mietwohnung umgesetzt werden. Diese teilen sich auf in 201 Wohnungen als geförderte Mietwohnungen und 72 Wohnungen als mietpreisgedämpfte Wohnungen. Bei der Mietpreisdämpfung wurden folgende Konditionen festgelegt:
- Mietbindungsdauer mindestens 20 Jahre
- Miethöhe 20 Prozent unter der ortsüblichen Vergleichsmiete (Mietspiegelmiete) und
- Berücksichtigung der Einkommensgrenze für Mieter_innen gemäß dem aktuellen Landeswohnraumförderungsprogramm zzgl. 10 Prozent.
22 Prozent (= 107 Wohneinheiten (WE) der Wohnungen wurden als freifinanzierte Miet-/Eigentumswohnungen errichtet, weitere 15 Prozent (= 77 WE) als freifinanzierte Eigentumswohnung von Eigennutzern. Insgesamt wurden 5 Prozent (24 WE) der Wohnungen als geförderte Eigentumswohnung umgesetzt. Die restlichen 3 Prozent (= 14 WE) der Wohneinheiten sind freifinanzierte Mietwohnungen mit der Verpflichtung diese für einen bestimmten Zeitraum als Mietwohnungen vorzuhalten.
Durch die Möglichkeit, mit dem freiwilligen Angebot von zusätzlichen Vergabekriterien bei der Grundstücksvergabe zu „punkten“, wurden im Quartier letztendlich 55 Prozent der Wohneinheiten barrierefrei errichtet. Dies sind in Summe 273 barrierefreie und 8 rollstuhlgerechte Wohnungen.
Im Quartier kam eine große Bandbreite an Akteuren zum Zuge, so dass neben der Freiburger Stadtbau GmbH, zehn Einzelfamilien für die Reihenhäuser, dreizehn Baugemeinschaften, Genossenschaften, das Mietshäusersyndikat, (teilweise gemeinwohlorientierte) Baugesellschaften und Privatinvestoren bei der Grundstücksvergabe berücksichtigt wurden.
Die Vermarktung der Baugrundstücke ist inzwischen abgeschlossen. Nähere Informationen über das Gesamtverfahren können dem Erfahrungsbericht (Drucksache G-18/228) entnommen werden.
Kontakt
StadtplanungsamtFehrenbachallee 12 79106 Freiburg stadtplanungsamt@stadt.freiburg.de Telefon 0761 201-4101 Fax 0761 201-4199 Ansprechpersonen
Amt für Liegenschaften und WohnungswesenFahnenbergplatz 479098 Freiburgalw@stadt.freiburg.deTelefon 0761 201-5301 und -5302Fax 0761 201-5399Ansprechpersonen
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