Parkgebühren im Stadtgebiet
Das Stadtgebiet ist in drei Parkgebührenzonen unterteilt, in denen abhängig von der Nähe zum Zentrum unterschiedliche Parkgebühren erhoben werden. Besucher*innen, Kund*innen und Gäste können auf den gebührenpflichtigen Parkplätzen im öffentlichen Straßenraum mit einem gültigen Parkschein oder "Handyparken" parken.
Hiervon ausgenommen sind folgende Sonderfälle:
- Bewohner*innen mit Bewohnerparkausweis im entsprechenden Bewohnerparkgebiet
- Personen, die über eine Parkerleichterung für Menschen mit schweren Behinderungen ("blauer Parkausweis") verfügen, oder Personen mit einem solchen Ausweis transportieren (die genauen Regelungen finden Sie hier).
- Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs auf beschilderten Ladesäulenparkplätzen (maximale Parkdauer beachten)
- Halten auf Plätzen mit eingeschränktem Haltverbot
- Be- und Entladen in Ladezonen
- Motorisierte Zweiräder auf ausgewiesenen Motorradparkplätzen
Parkgebühren im öffentlichen Straßenraum
Parkgebühren mit dem Handy bezahlen
Parktickets können in Freiburg auch mit dem Handy bezahlt werden. Sie können dabei verschiedene Anbieter wählen, die die Abrechnung übernehmen. Denn die Stadt Freiburg hat sich für eine technische Plattform entschieden, die verschiedene Systeme zulässt.
Die Stadt Freiburg arbeitet mit der Plattform smartparking zusammen. Als Bezahldienst-Anbieter stehen hier derzeit zur Auswahl: EasyPark, PARK NOW, Yellowbrick/flowbird, moBiLET, PayByPhone, Parkster oder PARCO.
In der Praxis funktioniert das so: Nutzer*innen sollten vorab bei einem Anbieter registriert sein. Wenn dann geparkt wird, wird – je nach Anbieter – per App, Anruf oder SMS bestätigt, dass der Wagen gebührenpflichtig abgestellt wird. Per Standortfreigabe oder über die Eingabe der Parkzone weiß das System, wo das Auto steht und welche Gebühren dort anfallen. Im Auto liegt dann kein klassisches Parkticket aus Papier.
Bei Kontrollen durch den Gemeindevollzugsdienst werden die Kennzeichen eingelesen und mit einem zentralen Online-System abgeglichen. Wurde ein Ticket per Mobiltelefon gelöst, ist diese Information dort hinterlegt. Personendaten können dabei nicht eingesehen werden. Bevor Sie wieder losfahren, wird der Parkvorgang beendet und die Abrechnung damit minutengenau beendet.
Bei der Zahlung per Handy fallen geringe Gebühren an, die an die Anbieter der Bezahlsysteme gehen. Diese Tragen die Nutzer*innen; die Stadtverwaltung bekommt die volle Höhe der Parkgebühren überwiesen. An den drei unterschiedlichen Parkzonentarifen in der Stadt und den Höchstparkzeiten ändert sich nichts. Betreiber der Handy-Bezahlsysteme sagen, dass ihre Methode dennoch nicht teurer sein muss. So sei die minutengenaue Abrechnung ein Preisvorteil gegenüber dem Zahlen am Parkscheinautomaten, bei dem oft für längere Zeit gezahlt wird als tatsächlich geparkt wird.