In Freiburg hat sich eine außergewöhnlich dichte und lebendige Chorszene entwickelt. Die Stadt Freiburg verabschiedete spezielle Richtlinien, um die vielfältige Chorlandschaft nach ihren unterschiedlichen Besonderheiten differenziert und gezielt zu fördern, Entwicklungen innerhalb der Chorlandschaft flexibel zu berücksichtigen, mehrjährige Planungssicherheit für die Basis der Chorarbeit zu schaffen und herausragende Projekte adäquat zu fördern.Das Förderkonzept ist in Basis- und Projektförderung gegliedert. Die Basisförderung ist ein Zuschuss zum laufenden, ständig wiederkehrenden Aufwand eines Chores und ist auf vier Jahre angelegt. Unabhängig von der Basisförderung kann jeder Chor jährliche Projektförderung beantragen. Mit der Projektförderung sollen herausragende Vorhaben der Freiburger Chöre unterstützt werden.
Fördermittel
- Projektförderung: 45.200.- € p.a.
- Basisförderung: 55.500.- € p.a.
Vergabe
In der Chorförderung orientiert sich die Entscheidung des Kulturamtes an Richtlinien bzw. Förderkriterien, die der Gemeinderat der Stadt Freiburg beschlossen hat. Zudem wird das dem Kulturamt zur Verfügung gestellte Budget mit Hilfe einer externen Jury vergeben:
- Angelika Breitenbücher, Musikbibliothekarin Stadtbibliothek Freiburg
- Susanne Clasen, Musiklehrerin
- Raffaela Dilles, Chorleiterin Community Oper, Mitglied Freiburger Jazzchor, Akademische Mitarbeiterin (Elementare Musikpädagogik) Hochschule für Musik Freiburg
- Norbert Kleinschmidt, Chordirektor am Theater Freiburg
- Sabine Seidel, Gesangspädagogin
- Für das Kulturamt: Sonja Kiefer-Blickensdorfer
Die Kontaktadressen zu den Jurymitgliedern können über den Kontakt unten angefragt werden
Fristen
- Projektförderung 2025: 14. Juli 2024
- Basisförderung 2025-28: 14. Juli 2024
Anträge können jährlich für Projekte und alle vier Jahre zusätzlich für eine Basisförderung eingereicht werden. Falls für mehrere Projekte eine Förderung beantragt werden soll, ist für jedes Projekt ein gesonderter Antrag auszufüllen.
Bitte senden Sie Ihren Antrag per E-Mail in einem pdf-Dokument pro Antrag an unten stehenden Kontakt. Wenn der Antrag im Original unterschrieben und eingescannt ist, ist kein Antrag in Papierform mehr notwendig. Alternativ kann die Förderung weiterhin in Papierform (einfache Ausfertigung) beantragt werden.
Förderkriterien
- Richtlinien zur Chorförderung (213 KB)
Formulare
Projektförderung:
1.
Um Fördermittel zu beantragen, sind einzureichen:
- Zuschussantrag (171,1 KB)
- Finanzplan (60,1 KB)
2.
Nach Erhalt des Zuschussbescheides sind einzureichen bzw. zu lesen:
- Mittelabruf & Rechtsmittelverzicht (1,173 MB)
- Allgemeine Nebenbestimmungen (290 KB)
3.
Nach Abschluss des Projektes sind einzureichen:
- Verwendungsnachweis 2024 (72,9 KB)
- Verwendungsnachweis 2023 (73,1 KB)
- Verwendungsnachweis 2022 (72,2 KB)
- Gender Mainstreaming Abfrage (369,6 KB)
Basisförderung:
- Mittelabruf & Rechtsmittelverzicht (1,173 MB)
- Abfrage Gender Mainstreaming (369,6 KB)
- Verwendungsnachweis 2023 (91,1 KB)
- Verwendungsnachweis 2022 (90,7 KB)
Kontakt
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