Änderung des Wohnsitzes innerhalb Freiburgs melden
Sie sind innerhalb Freiburgs an eine neue Adresse umgezogen.
Forms/Online Services
Responsible authority
Ortsverwaltungen
Voraussetzungen
Wenn Sie innerhalb Freiburgs an eine neue Adresse ziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen ummelden.
Verfahrensablauf
Um sich umzumelden, müssen Sie persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Melde-behörde erfasst Ihre Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck. Eine formlose E-Mail oder das ausgefüllte und unterschrieben Anmeldeformular reicht nicht aus.
Tipp: Sie können Ihre Familienangehörigen ebenfalls ummelden, wenn diese mit Ihnen bisher in der gleichen Wohnung gewohnt haben und mit Ihnen umziehen.
Minderjährige Kinder, die bisher mit beiden Elternteilen in einer gemeinsamen Hauptwohnung gelebt haben und nun nach einer Trennung der Eltern von einem Elternteil in eine neue Hauptwohnung angemeldet werden,
- sind bis zum 15. Lebensjahr von demjenigen anzumelden, in dessen Wohnung die Kinder ziehen werden. Es muss jedoch die Zustimmung des anderen Elternteils vorliegen (Fragebogen).
- sind ab dem 16. Lebensjahr selbst meldepflichtig. Werden sie mit umgemeldet und sind nicht persönlich anwesend, muss eine formlose Einverständniserklärung des Minderjährigen mit seiner Unterschrift vorliegen.
Fristen
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen ummelden.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Ausweise der Familienangehörigen: Für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen, müssen Sie die Geburtsurkunde vorlegen
- Bescheinigung des Wohnungsgebers
- Fragebogen zur Meldung minderjähriger Kinder
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz- oder Fahrzeugschein)
Tipps : Sie können gleichzeitig mit der Ummeldung die Anschrift Ihrer Ausweisdokumente aktualisieren lassen. Denken Sie auch daran, gleichzeitig Ihr auf Sie zugelassenes Fahrzeug auf die neue Anschrift umschreiben zu lassen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten für die Ummeldung innerhalb Freiburgs an. Die Umschreibung des Kfz-Scheins bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I ist kostenpflichtig.
Hinweise
Sie erhalten eine Meldebestätigung der Ummeldung für Ihre Unterlagen.
Rechtsgrundlage
- § 17 Bundesmeldegesetz (BMG) (Anmeldung, Abmeldung)
- § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) (Mitwirkung des Wohnungsgebers)
- § 23 Bundesmeldegesetz (BMG) (Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht)
- § 25 Bundesmeldegesetz (BMG) (Mitwirkungspflichten der meldepflichtigen Person)
- § 5 Baden-württembergisches Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz (BW AG-BMG) (Führung und Aufgaben des zentralen Meldeportals)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat ihn am 22.05.2018 freigegeben.