Leistungen
Bewohnerparkausweis beantragen
Onlineantrag und Formulare
Vor allem in größeren Städten ist in manchen Wohngebieten das Parken nur mit dem Bewohnerparkausweis erlaubt. Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten. Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
Durch dieses System werden die Bewohnerinnen und Bewohner bei der Vergabe von Parkplätzen gegenüber anderen Autofahrerinnen und Autofahrern bevorrechtigt.
Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Der Bewohnerparkausweis ist eine Parkberechtigung für Bewohner*innen in bestimmten Parkgebieten. Je nach Parkgebiet innerhalb der Stadt Freiburg wird eine
- sogenannte "Sonderparkberechtigung" (grüner Ausweis)
- oder eine "Ausnahmegenehmigung" (blauer Ausweis) ausgestellt.
Der grüne Ausweis gilt auf den entsprechend beschilderten Bewohnerparkplätzen im jeweiligen Parkgebiet (Bewohnerparkregelung im Trennprinzip). Der blaue Ausweis berechtigt zur gebührenfreien Nutzung aller gebührenpflichtigen Parkplätze im jeweiligen Parkgebiet (Bewohnerparkregelung im Mischprinzip). Detaillierte Informationen zu den Bewohnerparkgebieten und den Gebühren finden Sie unter www.freiburg.de/bewohnerparken.
Eine Rückerstattung der Gebühren für die Ausstellung des Bewohnerparkausweises ist ausgeschlossen.
Hinweise zum Datenschutz Bewohnerparken finden Sie hier.
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
- Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder
- Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.
Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Halters oder der Halterin, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.
Hinweis: Die Gemeinden können die Erteilung des Ausweises von weiteren Voraussetzungen abhängig machen (zum Beispiel Hauptwohnsitz, fehlende Garage). Sie sollten sich daher bei der zuständigen Stelle über die Voraussetzungen informieren.
Jede berechtigte Person kann nur einen Bewohnerparkausweis erhalten.
Voraussetzungen sind:
- Sie müssen in einem Bewohnerparkgebiet der Stadt Freiburg Ihre alleinige Wohnung bzw. Ihre von Ihnen vorwiegend benutzte Wohnung haben und entsprechend gemeldet sein.
- Sie dürfen über keine Garage oder privaten Parkplatz verfügen.
- Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder wird dauerhaft von Ihnen genutzt.
Verfahrensablauf
Abhängig von der Verfahrensweise der zuständigen Straßenverkehrsbehörde können Sie den Bewohnerparkausweis schriftlich oder elektronisch beantragen. Sobald der Antrag eingegangen ist, überprüft die Straßenverkehrsbehörde, ob alle erforderlichen Unterlagen und Voraussetzungen vorliegen. Anschließend wird ein entsprechender Bescheid erlassen.
Der Bewohnerparkausweis wird Ihnen abhängig von der örtlichen Verfahrensweise postalisch oder digital zur Verfügung gestellt. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde, welche Unterlagen Sie zur Beantragung vorlegen müssen.
Die Beantragung des Bewohnerparkausweises erfolgt online.
Fristen
keine
Beantragen Sie bitte rechtzeitig die Verlängerung Ihres Bewohnerparkausweises.
Sie können die Verlängerung frühestens 1 Monat vor Ablauf der Gültigkeit beantragen.
Erforderliche Unterlagen
- Führerschein
- Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- wenn eine andere Person den Antrag stellt: Bestätigung des Fahrzeughalters oder der Fahrzeughalterin
*Ein Nachweis eines Führerscheins ist bei der Stadt Freiburg nicht erforderlich.
Bei Fahrzeugwechsel oder Umzug in ein anderes Bewohnerparkgebiet ist für die Änderung der bisherige Parkausweis abzugeben.
Kosten
Je nach Gebührenordnung werden unterschiedliche Gebühren erhoben.
- Neuausstellung und Verlängerung:
- Gültigkeit 1 Jahr: 200,00 Euro
- Gültigkeit 6 Monate: 100,00 Euro
- Ersatzausstellung aufgrund Verlust: 10,00 Euro
- Änderung (Fahrzeugwechsel oder Umzug in ein anderes Bewohnerparkgebiet): 10,00 Euro
Hinweise
keine
Mitglieder*innen einer Carsharingorganisation sind ebenfalls antragsberechtigt.
Das Bewohnerparkrecht gilt dann nur für das Parken eines Carsharingfahrzeuges, das durch eine Carsharingplakette als solches gekennzeichnet ist. Bei Antragstellung ist für die Eintragung der Carsharingorganisation in das Kennzeichenfeld eine Bescheinigung oder der Mitgliedsausweis vorzulegen.
Auf den Bewohnerparkausweis können maximal zwei Kennzeichen eingetragen werden. Der Parkausweis kann dann im Original wahlweise in einem der Fahrzeuge ausgelegt werden.
Bearbeitungsdauer: in der Regel wenige Werktage zzgl. Postversand
Rechtsgrundlage
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- § 45 Absatz 1b Nummer 2a Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
Jeweilige örtliche Gebührenordnung (soweit vorhanden), ansonsten Gebühren-Nummer 265 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Freigabevermerk
07.11.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Ergänzung durch Stadt Freiburg im Breisgau

