Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine änderte die Lage in Freiburg seit Februar 2022 dramatisch. Zuvor ging die Anzahl der von der Stadt untergebrachten Geflüchteten deutlich zurück, da das Land seit 2018 aufgrund der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) auf dem Stadtgebiet keine Menschen mit Fluchthintergrund mehr zuwies. Seit Kriegsausbruch allerdings änderte sich dies grundlegend, Ende Mai 2022 hatten sich bereits über 2000 Menschen, die aus der Ukraine geflohen waren, in Freiburg registriert.
Der Migrant_innenbeirat ist ein kommunales, politisches Gremium, das die Interessen aller Migrant_innen mit ausländischem und deutschem Pass vertritt.
Die kommunale Integrationsförderung für Einwohner_innen ausländischer Herkunft umfasst die Koordinierung und Steuerung kommunaler Angebote und Netzwerke sowie der Angebote freier Träger im Aufgabenbereich, die Entwicklung und Implementierung von Fachkonzepten sowie die Akquise von Förderprogrammen.
Aufgabe der Ausländer- und Staatsangehörigkeitsabteilung ist die Entgegennahme, Prüfung und Entscheidung von Anträgen auf Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft.
Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können Geflüchtete Leistungen des Amtes für Migration und Integration erhalten.
Die Stadt ist für die Versorgung bedürftiger Menschen mit Unterkunftsplätzen verantwortlich.
Das Amt für Migration und Integration gewährt Trägern der Wohlfahrtspflege Zuschüsse zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben oder wenn die Zuschussgewährung im öffentlichen Interesse liegt.
Die sozialpädagogische Betreuung von Geflüchteten in öffentlich-rechtlicher Unterbringung wird ca. zur Hälfte durch Mitarbeitende des AMI erbracht. Daneben sind freie Träger der Wohlfahrtspflege im Sozialdienst tätig.