Projekt umgesetzt
Nachhaltige Gebäude, Verwaltung und Stadtplanung (GB-G 5)
Berücksichtigung des energetischen Gebäudezustandes im Mietspiegel
Federführendes Amt:
UmweltschutzamtSo stehts im Klimaschutzkonzept:
Das Umweltschutzamt setzt sich verstärkt dafür ein, dass bei der nächsten Neuerstellung des Mietspiegels mit statistischer Erhebung (2021/2022) der energetische Gebäudezustand berücksichtigt wird, und z.B. die Gebäudestichprobe entsprechend gewählt wird. Der Erhalt preiswerten Wohnraums bleibt als städtisches Ziel prioritär.
Stand: August 2021
Aktueller Stand:
- Zuschläge aufgrund eines hochwertigen energetischen Gebäudestandards wurden im Rahmen des Mietspiegels 2021/2022 geprüft.
- Zahlreiche Merkmale der energetischen Beschaffenheit der Gebäude wurden dazu erhoben.
- Es konnte für keines der Merkmale ein signifikanter Zusammenhang festgestellt werden.
- Daher kommt es weiterhin nicht zu Zu- oder Abschlägen in diesem Zusammenhang.
- Bei der nächsten Fortschreibung werden diese Kriterien wieder geprüft.
Mehr Informationen im Klimaschutzkonzept, Kapitel 7.5. Seite 121/122