31.30 Hilfen für Flüchtlinge und Aussiedler
3.14.31.30
Kurzbeschreibung
Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können Geflüchtete Leistungen des Amtes für Migration und Integration erhalten.
Weitere Informationen
Diese umfassen die Deckung des täglichen Grundbedarfs (z.B. Unterkunft, Ernährung), Leistungen bei akuter Erkrankung, Schwangerschaft und Geburt sowie sonstige Leistungen (z.B. Dolmetscherkosten). Die Leistungen werden in Form von Geldleistungen gewährt. Das Amt arbeitet in diesem Bereich eng mit dem Kompetenzcenter für Geflüchtete zusammen.
Produkte:
- 31.30.01 Hilfen für Flüchtlinge