Pressemitteilung vom 15. März 2024

Jetzt digitale Möglichkeiten nutzen und damit Zeit und Geld sparen: Wer das Kfz online zulässt, kann direkt losfahren

  • Bürgerservice warnt vor Engpässen im Schalterdienst wegen Frühjahrssaison

Die Frühjahrssaison steht bevor, traditionell werden nun besonders viele Kraftfahrzeuge an- oder umgemeldet. Wegen dieses Runs im Kfz-Zulassungsbereich sind in den nächsten Wochen Wartezeiten bei der Terminvergabe im Bürgerservicezentrum möglich.

Daher weist die Stadtverwaltung nun darauf hin, dass Zulassungen, Wiederzulassungen und Tageszulassungen, aber auch Ab- und Ummeldungen jederzeit auch online möglich sind. Online zugelassene Fahrzeuge dürfen umgehend am Straßenverkehr teilnehmen. Die Online-Zulassung leitet Schritt für Schritt durch den Prozess, so dass am Ende alle Angaben vollständig sind und per Ausdruck eines vorläufigen Bescheids das Fahrzeug direkt für den Straßenverkehr zugelassen ist. Fahrzeugpapiere und Plaketten schickt die Zulassungsstelle dann innerhalb von zehn Tagen per Post zu. Hilfe bei Problemen mit der Online-Zulassung gibt es unter Tel. 0761/201-2345. „Nutzen Sie dieses Tool und lassen Sie Ihr Fahrzeug bequem vom Sofa aus zu“, so der Appell von Bürgermeister Stefan Breiter.

Das Abmelden eines Fahrzeugs ist ohne persönliche Identifizierung möglich. Für alle anderen Dienstleistungen funktioniert die Identifizierung mit der BundID in Kombination mit der e-ID-Funktion des Personalausweises. Hierfür kann die Ausweis-APP2 aus den gängigen App Stores geladen werden. Hilfe findet man für die Ausweis-App unter https://www.ausweisapp.bund.de/home/, für die BundID unter https://id.bund.de/de/registration/Elster. Die Identifikation von juristischen Personen funktioniert über das entsprechende Unternehmenskonto mit Elster-Zertifikat.

Noch ein Argument dafür, die digitalen Möglichkeiten des Freiburger Bürgerservices zu nutzen: Die Gebühren sind online deutlich günstiger. Eine Abmeldung kostet vor Ort 16,80 Euro, online dagegen nur 2,70 Euro. Die Zulassung eines Kfz kostet vor Ort ab 30 Euro, online pauschal nur 12,80 Euro.

QR-Codes und Links: für das Zulassen oder Ummelden eines Kraftfahrzeugs: www.freiburg.de/kfz-zulassen

Für das Abmelden eines Kfz: www.freiburg.de/kfz-abmelden

Wer die Online-Dienste nutzen will, muss drei Voraussetzungen erfüllen: Es bestehen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus anderen Zulassungsvorgängen; es bestehen keine Rückstände bei der Kfz-Steuer; und der Online-Vorgang kann nur vom Fahrzeughalter durchgeführt werden.
Sollte eine Namensänderung (z.B. durch Heirat) vorliegen, sollte der/die Betroffene vorab mit der Zulassungsstelle Kontakt aufnehmen. Die Zulassung kann von der Zulassungsstelle widerrufen werden, wenn bei Halterwechsel eine halterbezogene Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO vorliegt.

Online beantragt werden können auch drei Kennzeichenarten: E-, H- und Saison-Kennzeichen. Nicht beantragt werden können dagegen Ausfuhrkennzeichen, grüne Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen, rote Kennzeichen, Wechselkennzeichen und Behördenkennzeichen. Ein Plug-In-Hybrides Fahrzeug muss bereits ein E-Kennzeichen geführt haben, um im Online-Vorgang ein E-Kennzeichen zu bekommen.
Die erstmalige Beantragung eines H-Kennzeichens für einen Oldtimer muss vor Ort bei der Zulassungsbehörde erfolgen.

Veröffentlicht am 15. März 2024