Dieser Beitrag ist aus dem Jahr 2023, möglicherweise gibt er nicht den aktuellen Stand wieder.

Pressemitteilung vom 25. Januar 2023

Änderungen beim Förderprogramm „Klimafreundlich Wohnen“

  • Stadt Freiburg unterstützt auch 2023 bei energetischen Sanierungen
  • Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen werden nicht mehr gefördert
  • Zuschüsse für Mieterstromanlagen
  • Anschluss an Fernwärmenetz wird gefördert

Klima schützen und dabei Geld sparen: Energetische Gebäudesanierungen helfen, die CO₂-Emissionen zu senken und können mittel- bis langfristig eine sehr lukrative Investition sein. Das Förderprogramm „Klimafreundlich Wohnen“ unterstützt Freiburgerinnen und Freiburger auch in diesem Jahr bei energetischen Sanierungen mit einem vielfältigen Angebot. Dabei gibt es jetzt einige Neuerungen, da das Förderprogramm an geänderte Bundesförderung und Landesgesetze angepasst wird.

Es werden zwar wie bisher drei Themengebiete gefördert, diese heißen: „Gebäudehülle optimal gedämmt“, „Heizung und Lüftung effizient, erneuerbar“ sowie „Stromerzeugung erneuerbar mit Photovoltaik“. Profitieren können nicht nur Eigentümer, sondern auch Mieterinnen und Mieter. Für sie gibt es etwa Zuschüsse für Balkonsolarmodule und seit diesem Jahr auch für Mieterstromanlagen.

Weitere wichtige Änderungen sind: Beim Baustein „Gebäudehülle optimal gedämmt“ wurden die Regelungen für erforderliche Dämmqualitäten der Bauteile an die Bestimmungen des Bundes angepasst. Beim Baustein „Heizungsaustausch erneuerbar“ werden Wärmepumpen, Biomasseanlagen gegebenenfalls in Kombination mit Solarthermieanlagen sowie Wärmenetze gefördert. Nicht mehr gefördert werden Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen. Neu ist die Förderung eines Anschlusses an ein Wärmenetz für bestehende Gebäude.

Beim Baustein „Stromerzeugung erneuerbar“ gibt es unter anderem folgende Änderungen: Seit 1. Januar gilt die Photovoltaik-Pflicht bei einer grundlegenden Dachsanierung. Daher werden im Gebäudebestand nur noch Photovoltaik-Anlagen gefördert, die besonders ambitioniert sind und mehr als die gesetzliche Mindestdachbelegung umfassen.Es wird ein zusätzlicher Bonus für Mieterstromanlagen eingeführt. Bei Balkonsolaranlagen werden nun auch Anlagen mit Schuko-Stecker gefördert, wenn Sie die VDE-Norm erfüllen.

Wer sich für das Förderprogramm entscheidet, erhält unter anderem kostenlose und vergünstigte Beratungsangebote. So nehmen zertifizierte Energieberaterinnen und -berater eine erste energetische Einschätzung des Gebäudes vor. Im Anschluss an die Beratung kann dann zum Beispiel eine optimale Dämmung des Gebäudes, Heizanlagenvarianten mit erneuerbaren Energiequellen oder eine neue Photovoltaikanlage bezuschusst werden.

Informationen und alle Antragsformulare zum Förderprogramm sind zu finden unter www.freiburg.de/klimawohnen Außerdem ist eine Hotline zu dem Thema geschaltet: 0761-79177-17.

Veröffentlicht am 25. Januar 2023