Behördenwegweiser
Liegenschaftskataster, ALKIS
Beschreibung
Das Liegenschaftskataster ist der einzige flächendeckende Nachweis, im Sinne der Grundbuchordnung, über die gesamte Bodenfläche des Stadtgebietes. Es dient der Sicherung des Grundeigentums und ist die Grundlage für einen geordneten Grundstücksverkehr. Die Führung des Liegenschaftskatasters erfolgte früher in analoger Form durch Risse (Zahlenwerk), Flurbuch (Buchwerk) und Flurkarten (Kartenwerk).
Inzwischen wurde das Liegenschaftskataster automatisiert; es besteht aus dem Automatisierten Liegenschaftsbuch (ALB), sowie der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK).
Zukünftig sollen ALB und ALK im Automatisierten Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) zusammengefasst werden. Diese Geobasisinformationen erhalten Sie in unserer Servicestelle oder über die Internet-Vertriebsstelle GEODIS des Landesvermessungsamtes Baden-Württemberg.
ALKIS: Der neue Standard für das Liegenschaftskataster
Mit diesem Leitfaden möchten wir die Nutzenden unserer Geobasisdaten in Stichpunkten über die Veränderungen in der Datenerhebung, der Datenhaltung sowie der Datenübermittlung im Liegenschaftskataster informieren.
ALKIS® ist eine von drei Komponenten innerhalb des AAA-Konzeptes (AFIS®-ALKIS®-ATKIS®) der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV). Alle drei Komponenten zusammen bilden das sogenannte AAA-Referenzmodell als gemeinsamen Standard für die Geodaten aller Vermessungs- und Katasterverwaltungen in der Bundesrepublik Deutschland. Mit AAA werden die "in die Jahre gekommenen" Datenverarbeitungsentwicklungen der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) und des Automatisierten Liegenschaftsbuchs (ALB) abgelöst. Zukünftig werden alle Daten aus ALK, ALB und der Punktdatei der ALK integriert in einer Datenbank vorgehalten.
Vorsicht vor überhöhten Kosten!
Private Anbieter von Katasterunterlagen handeln nicht im Auftrag der baden-württembergischen Vermessungsverwaltung.
Verschiedene Dienstleister bieten im Internet Liegenschaftskarten, Liegenschaftsbücher, Katasterkarten, Flurkarten oder ähnliches an. Diese Dienstleister handeln privatrechtlich und nicht im Auftrag der baden-württembergischen Vermessungsverwaltung.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen Dienstleister in Ihrem Namen mit der kostenpflichtigen Bestellung von Katasterunterlagen beauftragen, befreit Sie das nicht von der Gebührenpflicht gegenüber der Vermessungsverwaltung Baden-Württemberg. Der Service der privaten Anbieter kann für Sie zu erheblichen zusätzlichen Kosten führen.
Beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) oder beim Vermessungsamt der Stadt Freiburg erhalten Sie direkt gegen eine einmalige Gebühr amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster für Kreditanträge, Bauvoranfragen, Immobilienkäufe, Ortspläne oder ganz allgemein als Planungsgrundlage. Die Beauftragung eines privaten Anbieters ist nicht notwendig.
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Anfahrtsbeschreibung
mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Haltestelle "Runzmattenweg", Linie 1 und 3