Behördenwegweiser
Liegenschaftskataster
Beschreibung
Das Liegenschaftskataster ist der einzige flächendeckende Nachweis, im Sinne der Grundbuchordnung, über die gesamte Bodenfläche des Stadtgebietes. Es dient der Sicherung des Grundeigentums und ist die Grundlage für einen geordneten Grundstücksverkehr. Die Führung des Liegenschaftskatasters erfolgte früher in analoger Form durch Risse (Zahlenwerk), Flurbuch (Buchwerk) und Flurkarten (Kartenwerk).
Inzwischen wurde das Liegenschaftskataster automatisiert. Zunächst wurden die Daten im Automatisierten Liegenschaftsbuch (ALB) sowie der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) geführt.
Die relevanten Daten sind nun im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) zusammengefasst. In Baden-Württemberg ist ALKIS seit 2011 in Benutzung; seit 2015 wird es bundesweit als einheitliches System eingesetzt.
Gewünschte Geobasisinformationen erhalten Sie in unserer Servicestelle oder über den Geodatenshop des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg.
ALKIS: Der neue Standard für das Liegenschaftskataster
Mit diesem Leitfaden möchten wir die Nutzenden unserer Geobasisdaten in Stichpunkten über die Veränderungen in der Datenerhebung, der Datenhaltung sowie der Datenübermittlung im Liegenschaftskataster informieren.
ALKIS® ist eine von drei Komponenten innerhalb des AAA-Konzeptes (AFIS®-ALKIS®-ATKIS®) der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV). Alle drei Komponenten zusammen bilden das sogenannte AAA-Referenzmodell als gemeinsamen Standard für die Geodaten aller Vermessungs- und Katasterverwaltungen in der Bundesrepublik Deutschland. Mit AAA werden die "in die Jahre gekommenen" Datenverarbeitungsentwicklungen der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) und des Automatisierten Liegenschaftsbuchs (ALB) abgelöst. Zukünftig werden alle Daten aus ALK, ALB und der Punktdatei der ALK integriert in einer Datenbank vorgehalten.
Vorsicht vor überhöhten Kosten!
Private Anbieter von Katasterunterlagen handeln nicht im Auftrag der baden-württembergischen Vermessungsverwaltung.
Verschiedene Dienstleister bieten im Internet Liegenschaftskarten, Liegenschaftsbücher, Katasterkarten, Flurkarten oder ähnliches an. Diese Dienstleister handeln privatrechtlich und nicht im Auftrag der baden-württembergischen Vermessungsverwaltung.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen Dienstleister in Ihrem Namen mit der kostenpflichtigen Bestellung von Katasterunterlagen beauftragen, befreit Sie das nicht von der Gebührenpflicht gegenüber der Vermessungsverwaltung Baden-Württemberg. Der Service der privaten Anbieter kann für Sie zu erheblichen zusätzlichen Kosten führen.
Beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) oder beim Vermessungsamt der Stadt Freiburg erhalten Sie direkt gegen eine einmalige Gebühr amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster für Kreditanträge, Bauvoranfragen, Immobilienkäufe, Ortspläne oder ganz allgemein als Planungsgrundlage. Die Beauftragung eines privaten Anbieters ist nicht notwendig.
Qualitätssicherung und Service des Liegenschaftskatasters
- Qualitätssicherung der zur Übernahme ins Liegenschaftskataster eingereichten Vermessungsschriften und Katasterberichtigungsunterlagen (Eignungsprüfung nach Nr. 33 der VwVLK, LK-Vorschrift)
- Qualitätssicherung der Erfassung der Basisinformationen und Basisdaten des Liegenschaftskatasters mit dem amtlichen Liegenschaftsinformationssystem (ALKIS)
- Qualitätssicherung von Berechnungen von Landeskoordinaten bei einwandfreien Vermessungen mit dem amtlichen Liegenschaftsinformationssystem (ALKIS)
- Beanstandung von Vermessungsschriften, die nicht zur Übernahme ins Liegenschaftskataster geeignet sind, durch schriftliche Mitteilung der zu beseitigenden Mängel.
- Kundenberatung bzgl. der Dienstleistungen des Vermessungsamtes, insbesondere bei schwierigen Katastergrundlagen.
- Betreuung und Beratung der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure/-innen bei Datenerhebungen sowie beim Aufbau ihrer Liegenschaftsvermessung, insbesondere bei schwieriger Katastergrundlage.
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
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Kontakt
Anfahrtsbeschreibung
mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Haltestelle "Runzmattenweg", Linie 1 und 3