Leistungen
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft beantragen
Möchten Sie als Volljurist oder Volljuristin den Beruf "Rechtsanwalt" oder "Rechtsanwältin" ausüben, müssen Sie zur Rechtsanwaltschaft zugelassen sein.
Hinweis: Mit der Zulassung werden Sie gleichzeitig Mitglied in der Rechtsanwaltskammer.
Zuständige Stelle
Diese Serviceleistung wird nicht von der Stadt Freiburg erbracht.
Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie auf dem Serviceportal des Landes Baden-Württemberg: