Das Ziel des Förderprogramms ist es, den Gebäudebesitzer durch neutrale Beratung bei der Heizungsmodernisierung zu unterstützen. Früher war die Heizungsmodernisierung einfach meist wurde einfach die alte Ölheizung raus, neue Ölheizung rein. Heute ist die Situation etwas komplexer: Es müssen gesetzliche Vorschriften erfüllt und Möglichkeit zur Nutzung Erneuerbarer Energien berücksichtigt werden. Oft steht wird ein Brennstoffwechsel vorgenommen oder manches mal eine innovative Heizanlagentechnik eingesetzt.
Förderfähig sind nur von der Stadt Freiburg benannte, qualifizierte Berater. Eine Liste dieser Berater für Blockheizkraftwerke finden sie hier (35,1 KB)
2.1 a Vor-Ort-Check
Das konkrete Unterstützungsangebot besteht aus einer ausführlichen Vor-Ort-Beratung und prinzipielle Prüfung der empfehlenswerten und möglichen Techniken für eine Heizkesselmodernisierung des individuellen Wohngebäudes. Das Ziel ist es, dem Gebäudebesitzer eine Entscheidungshilfe an die Hand zu geben, welche Heiztechnikvariante prinzipiell bei dem Gebäude möglich und geeignet erscheint.
2.1 b Variantenvergleich Heizung
Die Stadt Freiburg fördert die Erstellung von Variantenvergleiche zur Wärmeerzeugung (Energieversorgungskonzepte) in deren Rahmen die technisch/wirtschaftliche Machbarkeit verschiedener Energieversorgungen untersucht wird. Bei dem Energiekonzept soll auch eine Variante mit einem Blockheizkraftwerk untersucht werden. Die gesetzlichen Vorgaben des Erneuerbare-Wärme-Gesetz müssen von allen Varianten erfüllt werden.
Förderfähig sind Variantenvergleiche von Heizungen bei überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Mehrparteienobjekten größer 3 Wohneinheiten, die nicht an eine Fernwärmenutzung angeschlossen sind.
2.1 c Umsetzungsbegleitung Heizung
Förderfähig ist die fachliche Begleitung bei der Realisierung einer Heizungsanlage bei Gebäuden größer drei Wohneinheiten, insbesondere BHKW-Anlagen, Wärmepumpen und Brennstoffzellen. Hierunter zählt auch die Optimierung des Anlagenbetriebs bis 12 Monate nach der Inbetriebnahme.
Die Stadt fördert die Umstellung besonders ineffizienter Altanlagen auf umweltfreundliche Heizkessel mit einem pauschalen Betrag von 1.000 Euro. Als besonders ineffizient gelten Heizkessel ohne Brennwertkesselnutzung auf Basis fossiler Energien oder eine bestehende Elektroheizung, wie beispielsweise eine Nachtspeicherheizung. Diese müssen durch eine Biomasseanlage, eine effiziente Wärmepumpe oder durch die Einbindung einer heizungsunterstützenden Solarthermieanlage bzw. eine Brennstoffzelle, Kraft-Wärme Kopplung auf der Basis von Biogas modernisiert werden.
Es muss gleichzeitig eine Förderung des Bundesförderprogramm „Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE)“ der BAFA oder das Förderprogramm KfW 270 Erneuerbare Energien – Standard oder KfW 433
Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle in Anspruch genommen werden. Durch die Kombination mit der Bundesförderung wird das Paket mit Zuschüssen zwischen 2.200 und 7.000 Euro besonders attraktiv. Innovative Anlagen können sogar noch höhere Zuschüsse erhalten. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien.
Der nachträgliche Einbau von dezentralen oder zentralen Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung wird bei Altbausanierungen gefördert. Eine Lüftungsanlage mit kontrollierter Wärmerückgewinnung führt die Wärme der Abluft einem Wärmetauscher zu, der die kühle Zuluft aufheizt.
Zentrale Lüftungsanlagen sorgen für eine Be-und Entlüftung des kompletten Gebäudes mit einer zentralen Einheit und über Schächte. Bei einer dezentralen Lüftungsanlage wird in jeden Raum, der belüftet werden soll eine separate Anlage in die Außenwand installiert. Ein- und Zweifamilienhäuser erhalten pauschal 1.000 €. Jede weitere Wohneinheit erhält 500 € pro Wohneinheit, bis zu maximal 4.000 €.