Freiburg hat eine zunehmend wichtiger werdende und wachsende Szene von Filmschaffenden. Insbesondere bei den Förderanträgen, die beim Kulturamt eingehen, ist sichtbar geworden, dass die freie Szene eine erfreuliche Dynamik entfaltet und kontinuierlich mehr Filme von Freiburger Filmschaffenden produziert werden. Die Einrichtung eines Förderbudgets für den Bereich Film trägt dieser positiven Entwicklung Rechnung.
Fördermittel
- 41.000.- € p.a.
Vergabe
Die Vergabe erfolgt jährlich in zwei Runden:
- Zum 1. November: Projektbeginn frühestens 1. Januar des Folgejahrs
- Zum 1. Mai: Projektbeginn frühestens 1. Juli des Antragsjahrs
Das Kulturamt entscheidet auf Basis der Empfehlung einer vierköpfigen Jury unter Vorsitz des Kulturamtes, der drei externe Filmexpert_innen angehören:
- Sigrid Faltin, Filmemacherin
- Fabian Kiefer, film commission freiburg schwarzwald der FWTM
- Sabine Rollberg, Fernsehredakteurin und bis 2019 Professorin an der Kunsthochschule für Medien Köln
- Für das Kulturamt: Ann-Kathrin Harr
Fristen
- 1. Mai 2025
Bitte senden Sie Ihren Antrag per E-Mail in einem pdf-Dokument an unten stehenden Kontakt. Neben Zuschussantrag und Finanzplan sollte folgende Informationen beigefügt werden:Werdegang: In welchen Bereichen waren Sie bisher tätig, welche Filme haben Sie bereits gedreht?
Motivation: Mit welcher Motivation und mit welchem Anspruch wollen Sie den Film drehen?
Ambition: Welche Ziele verfolgen Sie und wo wollen Sie den Film für welche Zielgruppe zeigen?
Filmbeispiele: Sofern vorhanden, sind Beispiele bisher gedrehter Filme zugänglich zu machen (Bitte ausschließlich über unbegrenzt zugängliche Links, kein Download!).
Hinweise
Was kann gefördert werden?
Gefördert wird schwerpunktmäßig die Produktion von Filmen. Alle Filmgenres von Kurzfilmen über Spielfilme bis zu Dokumentarfilmen sind förderfähig. Ausgenommen sind Image- und Werbefilme für kommerzielle Zwecke, TV Auftragsproduktionen sowie Filmprojekte im Rahmen eines Studienganges und medienpädagogische Projekte. Im Einzelfall sind auch Veranstaltungen oder Vermittlungsprojekte förderfähig, die sich der Entwicklung, Vernetzung und Stärkung des filmischen Schaffens in Freiburg widmen. Eine öffentliche Präsentation in Freiburg ist Voraussetzung. Darüber hinaus gelten die allgemeinen Voraussetzungen (siehe FAQs).
Wer kann gefördert werden?
Anträge können schwerpunktmäßig von Filmemacher_innen gestellt werden. Im Einzelfall sind auch sonstige Kulturschaffende oder Kultureinrichtungen als Antragsteller_innen zulässig. Sie müssen ihren zentralen Wirkungsort in Freiburg haben.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt grundsätzlich im Zuge einer einmaligen Projektförderung. Der Projektbeginn muss im Förderjahr liegen. Eine Förderung über mehrere Jahre wird nicht angeboten. Es ist im Einzelfall allerdings möglich, auch Teilbereiche einer Filmproduktion (Stoffentwicklung, Postproduktion) zu beantragen. In diesem Fall ist dennoch ein Gesamtkonzept mit einer Finanzplanung vorzulegen.
Wonach entscheidet die Jury?
Die Jury beurteilt schwerpunktmäßig die künstlerische Qualität der eingereichten Produktion und deren Professionalität. Junge bzw. noch nicht so erfahrene Nachwuchsakteur_innen, die filmisch ambitioniert im lokalen Bereich agieren, werden gleichermaßen berücksichtigt wie Filmemacher_innen, die ihre Filmproduktion in der Finanzierung wie in der Vermarktung regional aufstellen und eine Verwertung im Kinobereich und auf Festivals anstreben.
Formulare
1.
Um Fördermittel zu beantragen, sind einzureichen:
- Zuschussantrag (170,7 KB)
- Finanzplan (60,3 KB)
2.
Nach Erhalt des Zuschussbescheides sind einzureichen bzw. zu lesen:
- Mittelabruf & Rechtsmittelverzicht (1,173 MB)
- Allgemeine Nebenbestimmungen (290 KB)
3.
Nach Abschluss des Projektes sind einzureichen:
- Verwendungsnachweis 2025 (72,9 KB)
- Verwendungsnachweis 2024 (72,9 KB)
- Verwendungsnachweis 2023 (73,1 KB)
- Gender Mainstreaming Abfrage (369,6 KB)
Kontakt
Aufgaben: Kunst im öffentlichen Raum, Film
Sprechzeiten:
Di bis Fr