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Leistungen

Zuschüsse für Doppelhaushalt beantragen

Die Stadt Freiburg fördert in Anerkennung der Bedeutung des Sports für unsere Gesellschaft die Freiburger Sportvereine im Rahmen der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel durch Zuschüsse.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

Voraussetzungen

Der Verein muss

  • mindestens 5 Jahren im Vereinsregister eingetragen sein.
  • durch angemessene Mitgliedsbeiträge seine eigenen Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen.
  • seinen Sitz in Freiburg haben.
  • Mitglied von mindestens einer Gliederung des Deutschen Olympischen Sportbundes sein.
  • den Erwerb der Mitgliedschaft von allen Bürger_innen unbegrenzt ermöglichen
  • gemeinnützig im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung sein.

Der Verein, für den das Vorhaben für einen Zuschuss beantragt wird, darf nicht bereits über ein Zuschussverfahren nach den Sport-Förderungsrichtlinien geregelt sein. Die Sportvereine können auch Zuschussanträge auf Berücksichtigung zum nächsten städtischen Doppelhaushalt stellen.

Verfahrensablauf

Der antragstellende Verein stellt mit dem Antragsformular der Stadt Freiburg einen Zuschussantrag für den nächsten Doppelhaushalt. Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein, ggf. kann der Verein noch ergänzende Unterlagen beifügen.

Fristen

Der Antrag muss bis spätestens zur Abgabefrist (siehe Formular bei Anmerkung oben) gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

Antragsformular der Stadt Freiburg (Siehe "Onlineantrag und Formulare")

Kosten

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Hinweise

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat dessen Fassung am 04.01.2022 freigegeben.