Home Service Service A-Z
Leistungen

Betriebskostenzuschüsse für Sportvereine beantragen

Die Stadt Freiburg fördert in Anerkennung der Bedeutung des Sports für unsere Gesellschaft die Freiburger Sportvereine im Rahmen der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel durch Zuschüsse.

Zuständige Stelle

Voraussetzungen

Der Verein

  • muss mindestens 5 Jahren im Vereinsregister eingetragen sein.
  • muss durch angemessene Mitgliedsbeiträge seine eigenen Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen.
  • muss seinen Sitz in Freiburg haben.
  • muss Mitglied von mindestens einer Gliederung des Deutschen Sportbundes sein.
  • muss den Erwerb der Mitgliedschaft von allen Bürgerinnen und Bürgern unbegrenzt ermöglichen
  • muss gemeinnützig im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung sein.

 

Der Verein muss eine eigene Sportstätte oder eine Sportstätte der Stadt Freiburg in dessen Auftrag, für die Nutzung durch die Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. (z.B. Eissporthalle, Schwimmbad etc.)

Verfahrensablauf

Der antragstellende Verein stellt formlos einen Zuschussantrag an das Sportreferat der Stadt Freiburg. Auf Anforderung sind ergänzende Unterlagen beizufügen. Über die Zuteilung von Betriebskostenzuschüsse und deren Höhe entscheidet der Gemeinderat.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Bearbeitungsdauer

Der antragstellende Verein stellt frühzeitig einen formlosen Antrag an das Sportreferat.

Hinweise

Die ordnungsgemäße Verwendung des Zuschusses muss mit Hilfe des Formulars bestätigt werden.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat ihn am 07.04.2021 freigegeben.