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6.3 - Zuschuss zu den Betriebskosten

Die Stadt Freiburg fördert in Anerkennung der Bedeutung des Sports für unsere Gesellschaft die Freiburger Sportvereine im Rahmen der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel durch Zuschüsse.

Zuständige Stelle

Voraussetzungen

Der Verein

  • muss mindestens 3 Jahren im Vereinsregister eingetragen sein.
  • muss durch angemessene Mitgliedsbeiträge seine eigenen Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen.
  • muss seinen Sitz in Freiburg haben.
  • muss Mitglied von mindestens einer Gliederung des Deutschen Olympischen Sportbundes sein.
  • muss den Erwerb der Mitgliedschaft von allen Bürgerinnen und Bürgern unbegrenzt ermöglichen
  • muss gemeinnützig im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung sein.

Der Verein muss eine eigene Sportstätte oder eine Sportstätte der Stadt Freiburg in dessen Auftrag, für die Nutzung durch die Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. (z.B. Eissporthalle, Schwimmbad etc.)

Verfahrensablauf

Der antragstellende Verein stellt einen Zuschussantrag an das Sportreferat der Stadt Freiburg. Auf Anforderung sind weitere ergänzende Unterlagen beizufügen. Über die Zuteilung von Betriebskostenzuschüsse und deren Höhe entscheidet der Gemeinderat.

Fristen

Nach Prüfung des Sportreferates und einer Vorberatung im städtischen Sportausschuss entscheidet der Gemeinderat.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Kosten

-

Bearbeitungsdauer

Der antragstellende Verein stellt frühzeitig einen formlosen Antrag an das Sportreferat.

Hinweise

Die ordnungsgemäße Verwendung des Zuschusses muss mit Hilfe des Formulars „Verwendungsnachweis“ bestätigt werden.

Rechtsgrundlage

§ 7 Sportförderungsrichtlinien der Stadt Freiburg

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat ihn am 07.04.2021 freigegeben.