Home Service Service A-Z
Leistungen

Bildungs- und Teilhabeleistungen

Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen - z.B. bei Schulausflügen, beim Mittagessen in Schule, Hort und Kita sowie bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen. Das Bildungspaket gibt rund 9.000 Kindern und Jugendlichen in Freiburg mehr Zukunftschancen. Das Bildungspaket folgt der Leitidee: Mitmachen möglich machen - Kindern Chancen eröffnen.

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten zusätzlich zu den monatlichen Leistungen des Jobcenters (Bürgergeld), der Wohngeldstelle (Wohngeld oder Kinderzuschlag), des Amts für Soziales (Sozialhilfe) oder des Amts für Migration und Integration (Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) auf Antrag auch die Leistungen für "Bildung und Teilhabe".

Weitere Informationen zu Bildungs- und Teilhabeleistungen in Freiburg unter www.freiburg.de/bildung-teilhabe

Zuständige Stelle

Voraussetzungen

Die Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die zusätzlich zu den monatlichen Leistungen des Jobcenters (Bürgergeld), der Wohngeldstelle (Wohngeld oder Kinderzuschlag) oder des Amts für Soziales (Sozialhilfe) oder des Amts für Migration und Integration (Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) auf Antrag auch die Leistungen für "Bildung und Teilhabe".

Verfahrensablauf

Bürgergeld-Bezieher/innen können ihren Antrag beim Jobcenter Freiburg abgeben, Bezieher/innen von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag sowie Sozialhilfeempfänger/innen stellen ihren Antrag beim Amt für Soziales. Falls Sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, ist das Amt für Migration und Integration zuständig.

Für jedes Kind ist ein gesonderter Antrag erforderlich. Bitte stellen Sie die Anträge rechtzeitig, damit die Leistungen Ihren Kindern in vollem Umfang zu Gute kommen.

Zusammen mit dem Bewilligungsbescheid erhalten Sie einen entsprechenden Gutschein. Diesen Gutschein geben Sie zusammen mit dem Abrechnungsbogen beim entsprechenden Leistungsanbieter ab. Dieser rechnet den Gutschein direkt mit dem Amt für Soziales der Stadt Freiburg ab. Eine Auszahlung des Gutscheines in Bargeld ist nicht möglich.

Fristen

Keine

Erforderliche Unterlagen

Die jeweiligen Formulare finden Sie unter www.freiburg.de/bildung-teilhabe

Kosten

keine

Hinweise

Keine

Rechtsgrundlage

§ 28 SGB II Bedarfe für Bildung und Teilhabe

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat ihn am 09.06.2022 freigegeben.