Gute deutsche Sprachkenntnisse erleichtern Ihnen die Integration. Das zentrale Angebot, um grundlegend die deutsche Sprache zu erlernen, sind die staatlich geförderten Integrationskurse.
Die Teilnahme am Integrationskurs ist in der Regel freiwillig. In einzelnen Fällen kann es aber auch sein, dass die Ausländerbehörde oder das Jobcenter Sie zur Teilnahme an einem solchen Kurs verpflichten.
Es steht Ihnen frei, bei welcher Sprachschule Sie einen Integrationskurs besuchen. Bei der Suche nach einem für Sie geeigneten Kurs helfen Ihnen die Migrationsberatungsstellen (Erste Schritte).
Sprachkurse im Bildungswerk
Angebote
Deutsch als Fremdsprache von der
Stufe A1 bis C1, Integrationskurse
von Modul 1 bis 6
Zulassung zum Integrationskurs
oder Unterlagen um eine Zulassung
zu beantragen
Siehe auch die ausführlichen Informationen in der Smartphone-App "Ankommen" www.ankommenapp.de
Gute Deutschkenntnisse erleichtern Ihnen das Leben in Deutschland. Um Deutsch zu lernen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Wenn Sie einen Deutschkurs besuchen möchten, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihren Sozialdienst.
Integrationskurse
(660 Unterrichtseinheiten, eine Unterrichtseinheit = 45 Minuten)
Für geflüchtete Menschen mit einer Anerkennung als Asylberechtigte oder Geflüchtete ist die Teilnahme an einem Integrationskurs meist verpflichtend.
Für Geflüchtete ohne Anerkennung ist die Teilnahme freiwillig, allerdings können nicht alle Herkunftsgruppen an den Kursen teilnehmen. An den Integrationskursen können Asyl-Antragssteller_in aus Syrien, Irak, Iran und Eritrea teilnehmen, die bereits über eine Asylgestattung oder einen Ankunftsnachweis verfügen. Ebenso haben Personen mit einer Duldung gemäß Aufenthaltsgesetz § 60a Absatz 2 Satz 3 oder Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis gemäß Aufenthaltsgesetz § 25 Absatz 5 die Möglichkeit Integrationskurse zu besuchen.
Für diese Personengruppen stellt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Berechtigungsscheine für die Integrationskurse aus, mit denen sich die Personen innerhalb von 3 Monaten bei einem Anbieter von Integrationskursen anmelden müssen. Die Berechtigungsscheine werden bei Asylantragstellung oder auf Antrag vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ausgestellt.
Deutschkurse des Landes Baden-Württemberg und der Stadt Freiburg
(300 Unterrichtseinheiten, eine Unterrichtseinheit = 45 Minuten)
Die Kurse richten sich an Personen, die wahrscheinlich länger in Deutschland bleiben können und die (noch) keinen Anspruch auf einen Integrationskurs haben (z.B. Personen aus Afghanistan).
Berufsbezogene Deutschkurse
(ESF-BAMF-Kurse und weitere berufsbezogene Deutschkurse)
Voraussetzung für den Besuch berufsbezogener Sprachkurse ist in der Regel der Besuch eines Integrationskurses und/oder ein Deutschniveau von mindestens A1.
Weitere Angebote von Deutschkursen und Sprachbegleitung:
(Alphabetisierungskurse für Frauen, kurzzeitige Deutschförderprojekte)
Die Kurse richten sich in der Regel an bestimmte Zielgruppen und sind auf einen festen Zeitraum begrenzt.
Deutschkurse im Rasthaus Freiburg
Kostenlose Deutschkurse für Anfängerinnen und Anfänger und Fortgeschrittene. Interessenten können jederzeit ohne Voranmeldung vorbeikommen.
Viele Engagierte unterstützen bei Vorbereitungen für Prüfungen, Hausaufgaben oder einfach beim Üben der Sprache.Brauchen Sie Unterstützung? dann melden Sie sich beim Amt für Migration und IntegrationKoordinationsstelle des Bürgerschaftlichen Engagements im Bereich MigrationAntje Reinhard Antje.Reinhard@Stadt.Freiburg.de Tel: 0761 201 6339Thomas Tritschler thomas.tritschler@stadt.freiburg.de Tel: 0761 201-6342