Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) beantragen
Der Umweltbonus beziehungsweise die Innovationsprämie fördert den Absatz neuer und junger gebrauchter elektrisch betriebener Fahrzeuge. Zudem soll er allgemein für eine höhere Akzeptanz der Elektromobilität sorgen. Um ihn zu erhalten, müssen Sie den Umweltbonus beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen.
Förderfähig sind
- rein elektrisch betriebene Elektrofahrzeuge,
- Brennstoffzellenfahrzeuge,
- von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (Plug-In Hybride).
Den Umweltbonus zahlen jeweils zur Hälfte die Bundesregierung und die Hersteller. Die Erhöhung der Prämie (Innovationsprämie) zahlt alleine die Bundesregierung. An dieser Stelle geht es nur um den Bundesanteil am Umweltbonus.
Die Höhe des Umweltbonus beziehungsweise des Fördersatzes hängt ab von:
- Art des Antriebes
- Art des Erwerbs: Kauf oder Leasing (beziehungsweise von der Leasingdauer)
- Basispreis des Fahrzeugs
- Mindesthaltedauer
Umweltbonus für Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeuge:
Bundesanteil inklusive Innovationsprämie (Nettolistenpreis unter EUR 40.000)
- Kauf: EUR 6.000 (Mindesthaltedauer 6 Monate)
- Leasinglaufzeit 6 bis 11 Monate: EUR 1.500 (Mindesthaltedauer 6 Monate)
- Leasinglaufzeit 12 bis 23 Monate: EUR 3.000 (Mindesthaltedauer 12 Monate)
- Leasinglaufzeit über 23 Monate: EUR 6.000 (Mindesthaltedauer 24 Monate)
Bundesanteil inklusive Innovationsprämie (Nettolistenpreis über EUR 40.000)
- Kauf: EUR 3.750 (Mindesthaltedauer 6 Monate)
- Leasinglaufzeit 6 bis 11 Monate: EUR 937,50 (Mindesthaltedauer 6 Monate)
- Leasinglaufzeit 12 bis 23 Monate: EUR 1.875 (Mindesthaltedauer 12 Monate)
- Leasinglaufzeit über 23 Monate: EUR 3.750 (Mindesthaltedauer 24 Monate)
Umweltbonus für von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge
Bundesanteil inklusive Innovationsprämie (Nettolistenpreis unter EUR 40.000)
- Kauf: EUR 4.500 (Mindesthaltedauer 6 Monate)
- Leasinglaufzeit 6 bis 11 Monate: EUR 1.125 (Mindesthaltedauer 6 Monate)
- Leasinglaufzeit 12 bis 23 Monate: EUR 2.250 (Mindesthaltedauer 12 Monate)
- Leasinglaufzeit über 23 Monate: EUR 4.500 (Mindesthaltedauer 24 Monate)
Bundesanteil inklusive Innovationsprämie (Nettolistenpreis über EUR 40.000)
- Kauf: EUR 3.750 (Mindesthaltedauer 6 Monate)
- Leasinglaufzeit 6 bis 11 Monate: EUR 937,50 (Mindesthaltedauer 6 Monate)
- Leasinglaufzeit 12 bis 23 Monate: EUR 1.875 (Mindesthaltedauer 12 Monate)
- Leasinglaufzeit über 23 Monate: EUR 3.750 (Mindesthaltedauer 24 Monate)
Zuständige Stelle
Diese Serviceleistung wird nicht von der Stadt Freiburg erbracht.
Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie auf dem Serviceportal des Landes Baden-Württemberg: