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Leistungen

Zustimmung zur Verlegung von Telekommunikationsleitungen beantragen

Zustimmung zur Verlegung einer Telekommunikationsleitung im öffentlichen Verkehrsraum durch ein lizensiertes Telekommunikationsunternehmen.

Zuständige Stelle

Voraussetzungen

  • Es gibt keine Planungen des Straßenbaulastträgers, die dem Vorhaben entgegen stehen
  • Es gibt keine (anderen) öffentlich-rechtlichen Vorschriften oder Vereinbarungen (z.B. Konzessionsverträge, Fernwärmerichtlinien, Verträge, etc.), die dem Vorhaben entgegenstehen

Verfahrensablauf

Ein Telekommunikationsunternehmen stellt einen Antrag auf Verlegung einer Telekommunikationsleitung im öffentlichen Verkehrsraum. Die Straßenbaubehörde erteilt dafür die Zustimmung, wenn die beantragte Trasse für diesen Zweck geeignet ist. Nach erteilter Zustimmung muss vor Baubeginn durch die ausführende Baufirma ein Aufgrabungsantrag gestellt werden.

Fristen

Die Bearbeitungzeit beim GuT, SG Baustellenkoordinierung bis zur Zustimmung beträgt mindestens 10 Arbeitstage.

Erforderliche Unterlagen

  • Ein Lageplan mit Darstellung der Trasse und ggf. ein oder mehrere Straßenquerschnitte.

Kosten

  • Zwischen EUR 53,00 und EUR 80,00.

Hinweise

Keine

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 04.05.2022 freigegeben.