Leistungen
Förderprogramm GebäudeGrün hoch³ - Förderung & Auszahlung beantragen
Onlineantrag und Formulare
Mit Beschluss des Freiburger Gemeinderats vom 15. Juni 2021 unterstützt die Stadt Freiburg i.Br. mit dem Förderprogramm „GebäudeGrün hoch³ - Grüne Dächer | Fassaden | Höfe für Freiburg i.Br.“ ihre Bürgerinnen und Bürger bei der Umsetzung von Begrünungsmaßnahmen im urbanen Raum. Mit dem Programm werden folgende Maßnahmen gefördert:
- Kostenlose Erstberatung
- Dachbegrünung
- Intensivbegrünungen/Dachgärten
- Solar-Gründächer
- Biodiversitätsgründächer
- Retentionsgründächer
- Fassadenbegrünung
- Entsiegelung und anschließende Begrünung
Ziele der Förderung sind die weitere Anpassung der Stadt an die Folgen des Klimawandels und der Beitrag zu weiteren städtischen Zielsetzungen.
So tragen Gebäudebegrünungen und Entsiegelungen zur Reduzierung der Hitzebelastung und Erhöhung der Kühlleistung im Sommer sowie zur Stärkung der Versickerung und Verdunstung von Regenwasser und damit zur Entlastung der kommunalen Entwässerungseinrichtungen, auch bei Starkregen, bei.
Zudem leisten die Maßnahmen durch die Schaffung neuer Lebensräume einen Beitrag zur Förderung der Biodiversität in der Stadt, verbessern die Luftqualität durch die Bindung von Staub und Schadstoffen und tragen zu einem attraktiven Wohnumfeld bei.
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Sie sind Eigentümer_In eines Gebäudes oder Grundstückes im Stadtgebiet Freiburg und möchten auf Ihrem Grundstück eine Dach- oder Fassadenbegrünung umsetzen oder eine Fläche (teil)entsiegeln und begrünen.
Auch Erbbauberechtigte, Mieter_innen und Mietergemeinschaften, Interessensgruppen (Vereine, Initiativen) können mit dem Einverständnis der Eigentümer_Innen einen Förderantrag stellen.
Zudem sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie städtische Gesellschaften im Förderprogramm antragsberechtigt.
Verfahrensablauf
Vor der Antragstellung können Sie beim Umweltschutzamt der Stadt Freiburg i. Br. bei Bedarf eine fachliche Erstberatung kostenlos in Anspruch nehmen.
Hir können Sie Fragen zur Umsetzbarkeit der Maßnahme ebenso wie Fragen zum Antragsprozess klären.
Bitte stellen Sie Ihren Förderantrag VOR der Umsetzung von Maßnahmen im bereitgestellten Antragsformular.
Wird die Maßnahme bewilligt, kann sie umgesetzt werden.
Schon umgesetzt Maßnahmen können nachträglich nicht mehr gefördert werden,.
Nach der Umsetzung der Maßnahme müssen Sie spätestens nach 3 Monaten die Verwendungsnachweise erbringen und mit dem Auszahlungsantrag an die Stadt Freiburg schicken, um die bewilligten Fördermittel zu erhalten.
Für den Online-Antrag benötigen Sie ein Servicekonto auf www.service-bw.de.
Falls Sie noch kein Servicekonto besitzen, können Sie dieses konstenlos registrieren.
U.a. diese Vorteile bietet Ihnen das Servicekonto:
- Sie werden umgehend informiert, sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde und behalten stets den Überblick.
- Sie können das Konto auch für viele andere Anträge nutzen, unabhängig davon, welche Behörde zuständig ist.
- Sparen Sie Zeit und lassen sich Ihre Anträge vorausfüllen.
- Kommunizieren Sie direkt mit uns über einen sicheren Kommunikationskanal.
Weitere Details zum Ablauf erhalten Sie in der Richtlinie zum Förderprogramm „GebäudeGrün hoch³“ der Stadt Freiburg im Breisgau.
Fristen
Bitte stellen Sie den Förderantrag VOR der Umsetzung der Maßnahme.
Erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular
- Lageplan (1:500) oder maßstäbliche Skizze mit Maß- und Flächenangaben,
- Angebot mit detaillierter Kostenaufstellung
- Nachweis der Eigentumsverhältnisse (i. d. R. Grundbuchauszug)
- Erläuterung des Vorhabens, aus der die beabsichtigte Gestaltung ersichtlich ist und die eine ausreichende Prüfung der geplanten Maßnahmen ermöglicht
- Fotodokumentation der Ausgangssituation bei Bestandsgebäuden (Zustimmung zur Verwendung der Fotos durch die Stadt Freiburg i. Br.)
- Nachweis der Eignung des ausführenden Fachbetriebs über eine Referenzliste mit vergleichbaren Projekten
- ggf. Vollmacht bzw. Nachweis der Berechtigung, falls der Antrag nicht von Eigentümer_in gestellt wird.
- ggf. Selbsterklärung zur Einhaltung der KMU Definition (nur für Unternehmen)
- ggf. erforderliche behördliche Genehmigungen (z. B. bei Gebäuden unter Denkmalschutz)
Kosten
Keine
Vertiefende Informationen
Weitere Informationen und Kontaktdaten zum Förderprogramm GebäudeGrün hoch³ erhalten Sie hier:
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 05.10.2021 freigegeben.