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Leistungen

Berufskrankheit feststellen lassen

Berufskrankheiten sind Erkrankungen, die Sie durch ihre berufliche Tätigkeit erleiden und in der Berufskrankheiten-Verordnung aufgeführt sind.

Ursache dafür können verschiedene gesundheitsschädliche Einwirkungen sein, denen Sie im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit in höherem Maße ausgesetzt sind als der Rest der Bevölkerung. Diese Einwirkungen können beispielsweise sein:

  • bestimmte Chemikalien
  • physikalische Einwirkungen wie Lärm
  • schwere Lasten
  • Krankheitserreger

Wenn Sie vermuten, dass Ihre Erkrankung berufsbedingt ist, muss zuerst geklärt werden, ob Ihre Krankheit als Berufskrankheit anerkannt werden kann. Nicht bei jeder Erkrankung ist das möglich. Die Liste der Berufskrankheiten finden Sie in der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung.

Wenn Sie an einer Berufskrankheit leiden, haben Sie Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Zu diesen Leistungen gehören beispielsweise:

  • Behandlungskosten
  • Kosten für notwendige Umgestaltungen des Arbeitsplatzes
  • Rente
    Eine Rente wird allerdings nur gezahlt, wenn die Schädigung eine bestimmte Schwelle (MdE) übersteigt.
  • Umschulungsmaßnahmen

Hinweis: Wenn eine Krankheit nicht als Berufskrankheit anerkannt wird, werden die notwendigen medizinischen Leistungen gegebenenfalls von der Krankenversicherung und etwaige Rentenleistungen von der gesetzlichen Rentenversicherung erbracht.

Zuständige Stelle

Diese Serviceleistung wird nicht von der Stadt Freiburg erbracht.

Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie auf dem Serviceportal des Landes Baden-Württemberg: