Frauenbeauftragte der Stadt Freiburg

Zentrale Interessenvertretung aller Mädchen und Frauen in Freiburg.

Viele Frauen sitzen in einem Hörsaal und sehen sich einen Vortrag an
  • Die Stelle zur Gleichberechtigung der Frau hat die Aufgabe, den Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes auf kommunaler Ebene mit umzusetzen.
  • Die Querschnittsaufgabe der Stelle zur Gleichberechtigung der Frau betrifft alle Lebenslagen der Frauen und Mädchen und alle Lebensbereiche und -situationen.
  • Die Stelle zur Gleichberechtigung der Frau besteht seit 1985 und ist als Stabsstelle innerhalb der Verwaltung direkt dem Oberbürgermeister zugeordnet.
  • Die Stelle zur Gleichberechtigung der Frau entwickelt, initiiert, berät, coacht, begleitet, vernetzt, fördert, organisiert, verhandelt, konzipiert und bearbeitet die Sachgebiete alleine und/oder in Kooperation mit anderen innerhalb und außerhalb Freiburgs.

Alle Frauen  und Männer können sich in Fragen der Gleichberechtigung von Frauen und Mädchen an die Frauenbeauftragte wenden.

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