Pressemitteilung vom 29. November 2023
Neuer Stadtteil Dietenbach
- Ein weiterer Schritt für den neuen Stadtteil: Gemeinderat beschließt Änderung des Flächennutzungsplans
Mit dem Feststellungsbeschluss der Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) 2020 zum Stadtteil Dietenbach ist ein weiterer Meilenstein im Planungsprozess des neuen Stadtteils erreicht.
Der FNP hat die Aufgabe, die zukünftige geplante Flächennutzung darzustellen. Als vorbereitender Bauleitplan stellt dieser die Wohnbauflächen, die gemischten Bauflächen, Grün- und Waldflächen, Gemeinbedarfsflächen der künftigen Gemeinschaftsschule oder auch die Stadtbahntrasse für Dietenbach dar.
Diese 26. Änderung des FNP 2020 ist erforderlich, da im aktuellen FNP die Flächen noch größtenteils für die Landwirtschaft vorgesehen sind. Die konkrete Ausarbeitung der einzelnen Quartiere erfolgt in den Bebauungsplänen zum neuen Stadtteil. Der erste Bebauungsplan, mit dem ca. 1.600 Wohnungen für 3.400 Menschen geschaffen werden, befindet sich bereits in Bearbeitung und geht im Februar 2024 in die 2. Offenlage.
Verschiedene Grundlagen sind in die FNP-Änderung eingeflossen:
Die Erforderlichkeit für den neuen Stadtteil leitet sich insbesondere aus dem bestehenden und zukünftigen Wohnungsbedarf für Freiburg ab. Zuletzt wurden in der Wohnungsmarktanalyse und -bedarfsprognose 2022 deutlich, dass insbesondere ein Bedarf an bezahlbaren und familiengerechten Wohnraum besteht.
Ein weiterer zentraler Baustein stellt die Prüfung von Planungsalternativen dar. Danach sind keine alternativen Flächen zu Dietenbach vorhanden sind, auf denen die angestrebten Nutzungen geschaffen werden können. Auch für die übergeordnete Erschließung der Stadtbahn wurde eine Prüfverfahren durchgeführt. In Abwägung der Auswirkungen auf Natur und Umwelt, Kosten, Planverfahren, Verkehr, Freiraum und den Städtebau wird der Fortführung der Stadtbahn von der heutigen Endhaltestelle im Rieselfeld über den Bollerstaudenweg der Vorzug eingeräumt.
Eine umfangreiche Umweltprüfung ist ebenfalls Bestandteil der FNP-Änderung. Letztlich stehen dem neuen Stadtteil keine umweltrechtlichen Hindernisse entgegen. In der Planung wurden bereits vielfältige Maßnahmen im Sinne einer Energie- Mobilitäts- und Ressourcenwende ergriffen. Unter Berücksichtigung der positiven Auswirkungen auf das gesellschaftliche Ziel des Klimaschutzes kann seine Errichtung insgesamt als umweltverträglich bezeichnet werden. Die durch den neuen Stadtteil erforderlichen und unvermeidbaren Eingriffe in Umwelt und Natur können größtenteils durch verschiedene Ausgleichsmaßnahmen minimiert und ausgeglichen werden. Auch die notwendigen Ersatzaufforstungsflächen für die Inanspruchnahme von Waldflächen im Umfang von 4,4 ha sind in Freiburg, Kenzingen, Sasbach/Jechtingen vorhanden – ein großer Teil wurde bereits aufgeforstet.
In den Planungsprozess wurden die Bürgerinnen und Bürger, Behörden und Verbände eng mitgenommen und umfangreich beteiligt. Neben der Möglichkeit zu verschiedenen Planungsständen schriftlich Stellung zu nehmen, bestand auch in Öffentlichkeitsveranstaltungen die Möglichkeit Anmerkungen und Anregungen zu übermitteln.
Die 26. Änderung des FNP 2020 wird nun zur Genehmigung beim Regierungspräsidium eingereicht. Das Regierungspräsidium entscheidet hierüber innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat.
Darüber hinaus wurde der erhobene Eilantrag von Anwohnerinnen und Anwohnern des Stadtteils Rieselfeld gegen die vorgezogenen städtischen Erschließungsmaßnahmen vom Verwaltungsgericht Freiburg mit Beschluss vom 9. November 2023 abgelehnt. Der Antrag sei bereits unzulässig, weil die Antragssteller und Antragstellerinnen ihr Rechtsschutzinteresse nicht hätten belegen können und außerdem nicht antragsbefugt seien. Betroffene eigene Rechte seien nicht ersichtlich.
Die Stadt kann daher die vorzeitigen Erschließungsmaßnahmen zum Anschluss des geplanten Stadtteils an den Kanal des Abwasserzweckverbands wie geplant umsetzen.
Die derzeit infolge des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 16. Oktober ausgesetzten Fällungen im Langmattenwäldchen zur Verlegung der das Gebiet durchquerenden Erdgashochdruckleitung bleiben hiervon unberührt.