Verkehrssicherungspflicht

Jetzt private Bäume und Sträucher schneiden

Hecke mit gelben Blättern, die mit einer elektrischen Heckenschere geschnitten werden
Herausragende Äste dürfen den Verkehr nicht behindern. (Foto: Seeger/Satdt Freiburg)

Überhängende Äste, ausladende Hecken – das ist vielerorts für Fußgänger_innen, Fahrradfahrer_innen und Autofahrer_innen nicht nur störend, sondern auch gefährlich. Deshalb müssen auch Bäume und Sträucher in Gärten und Vorgärten, die den Verkehr behindern könnten, regelmäßig zurückgeschnitten werden.

Rückschnitt von Oktober bis Ende Februar

Derzeit gehen bei der Stadt zahlreiche Beschwerden über wuchernde Hecken und Bäume ein. Wenn die Pflanzen die Verkehrslage unübersichtlich machen, haften bei Schäden die Grundstückseigentümer_innen. Darum gilt: Der Bewuchs muss so zurückgeschnitten werden, dass Wege frei passierbar bleiben, Straßenlaternen ungehindert scheinen können und Verkehrszeichen und Ampelanlagen jederzeit gut sichtbar sind.

Jetzt ist die richtige Zeit dafür, denn von Oktober bis Ende Februar sind Rückschnitte im Naturschutzgesetz erlaubt. Ausnahmen gelten in den übrigen Monaten, wenn die Sicherheit des Verkehrs gefährdet wird.

Veröffentlicht am 24. November 2023
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