Nach Urteil zum Augustinerplatz

Stadt will Vollzugsdienst aufstocken

Mitarbeiterein der städtischen Polizeibehörde auf nächtlicher Streife
Aufgrund des Urteils des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Mannheim zum Augustinerplatz plant die Stadt, den kommunalen Vollzugsdienst zu verdoppeln. Gleichzeitig will sie den "Freiburger Weg" fortentwickeln. (Foto: Seeger/Stadt Freiburg)

Die einen wollen feiern, die anderen wollen schlafen - dieser Konflikt beschäftigen Freiburg schon seit Jahren. Die Stadt setzt dabei auf den Freiburger Weg: Wann immer möglich deeskalieren und vermitteln, wenn nötig konsequent durchgreifen.

Der Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Mannheim hatte im August geurteilt, dass die Stadt Freiburg neu über Maßnahmen zum Schutz der Nachtruhe der Anwohner_innen am Augustinerplatz entscheiden muss. Damit hat er teilweise ein Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg von 2018 bestätigt. Geklagt hatten zwei Anwohner bereits im Jahr 2016.

In seinem Urteil bescheinigt der VGH der Stadtverwaltung ein Vollzugsdefizit und fordert deshalb stetiges und nachhaltiges Verwaltungshandeln. Zwar ist das Urteil auf den Augustinerplatz fokussiert, es gilt aber für die gesamte Stadt.

Die Stadt ist zuständig dafür, ihre eigene Polizeiverordnung durchzusetzen. Wir müssen handlungsfähig sein, Tag und Nacht. Und das geht nur, wenn wir den Vollzugsdienst aufstocken.

Oberbürgermeister Martin Horn

Doch das soll nicht im luftleeren Raum passieren. Weitere Bausteine wie die Nachtmediatoren sollen in das Konzept mit einfließen.

Sicherheitspartnerschaft

Der kommunale Vollzugsdienst (VD) startete als Beitrag der Stadt zur Sicherheitspartnerschaft mit dem Land Baden-Württemberg im Jahr 2017 seine Arbeit, damals mit elf Vollzeitstellen im Außendienst. Ziel war, das Sicherheitsgefühl der Bürgerschaft zu stärken und durch Kommunikation und Deeskalation Ordnungsstörungen zu verhindern, festzustellen und bei mangelnder Einsicht zu ahnden. Zu den Außendienststellen kamen zwei Stellen im Innendienst hinzu: eine Sachgebietsleitung und eine Verwaltungsstelle.

2019 wurde der Außendienst um sechs Stellen erweitert, 2021 wurde er auf Initiative des Gemeinderats dann wieder reduziert. Im Nachgang kamen 2022 die Nachmediatoren zur Prävention hinzu. Nun sollen die Außendienststellen wieder aufgestockt werden, und zwar von 11 auf 22. Damit käme Freiburg auf zehn Stellen pro 100 000 Einwohner und läge, verglichen mit anderen Städten in Baden-Württemberg, immer noch unter dem Durchschnitt von 15 Stellen.

Da es sich um ein "klares rechtsstaatliches Urteil" handelt, so OB Horn, entscheidet nicht der Gemeinderat, sondern die Verwaltung über die Aufstockung. Die Kosten dafür liegen bei 740 000 Euro für das Jahr 2024 und, wegen der Tariferhöhungen, bei 760 000 Euro für 2025.

Bis das Team komplett und einsatzfähig ist, kann es allerdings dauern. Denn die neuen Mitarbeitenden müssen eine anderthalbjährige Ausbildung an der Verwaltungsschule in Karlsruhe durchlaufen, und der nächste Ausbildungsgang mit Start im Frühjahr 2024 ist schon voll belegt. Sprich: Vor Frühjahr 2025 kann niemand die Ausbildung beginnen – in Frage kommen also höchstens bereits ausgebildete Bewerber_innen. Diese zu finden ist angesichts des Fachkräftemangels aber nicht einfach.

Nachteulen und Platzmanagement

Ziel ist, den Vollzugsdienst nicht nur an den bislang schon anvisierten Hotspots einzusetzen und vor Ort Präsenz zu zeigen. Wobei nach wie vor gelten soll: Der erste Einsatz erfolgt nicht durch den Vollzugsdienst, sondern durch die Nachtmediatoren. Deren Bilanz nach ihrem ersten Sommer ist positiv: Von Mai bis Mitte Oktober hat das vierköpfige Team der "Nachteulen" insgesamt 16 200 Menschen auf Plätzen im Stadtgebiet wie etwa am Seepark oder in der Innenstadt angesprochen – zu Themen wie Musikboxen und Lärm, Vermüllung oder Wildurinieren.

Das Gesprächsangebot wurde gut angekommen. Die überwiegende Mehrheit zeigte Verständnis für die Bedürfnisse der Anwohnenden. Diese wiederum berichten, dass sich die Situation durch den Einsatz der Nachtmediatoren verbessert habe und es abends und nachts deutlich ruhiger sei. Auch am Seepark hat sich dadurch die Lage spürbar entspannt.

Die Nachteulen wiederum sind nur ein Teil des im Sommer vorgestellten neuen Konzepts "Öffentlicher Raum – Platzmanagement und Konfliktprävention". Auch eine Sensibilisierungskampagne für ein respektvolles Miteinander und Präventionsgruppen an Hotspots wie dem Seepark gehören dazu. Hier entwickeln Stadtverwaltung und Polizei zusammen mit Bürgerinnen und Bürgern vor Ort konkrete Handlungsoptionen. Zudem sollen andere Plätze wie etwa der Eschholzpark attraktiver werden, damit sie besser angenommen und bestehende Hotspots entlastet werden.

Wir wollen nicht, dass überall Uniformierte mit erhobenem Zeigefinger durch die Straßen laufen. Das sind wir nicht.

Ordnungsbürgermeister Stefan Breiter

Deswegen sind auch die weiteren Bausteine und ihr Zusammenspiel so wichtig. Auch eine Aufstockung der Nachtmediatoren wäre denkbar – darüber müsste dann allerdings der Gemeinderat entscheiden.

Veröffentlicht am 15. November 2023
Kommentare (1)

25.02.2024 14:00
Matthias Genschmer
Aufstockung des VD Freiburg, Einsetzung der Nachtmediator Nachteulen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn
und sehr geehrter Herr Ordnungsbürgermeister Breitner,

als gebürtiger Freiburger, lege ich sehr viel Wert auf Sicherheit und Ordnung, in meiner Heimatstadt Freiburg. Zeit dem Start des kommunale Vollzugsdienst (VD) im Jahre 2017 lese ich die Beiträge in der Presse und im Internet. Und immer wieder stelle ich mir einige Fragen dies Sie mir vielleicht beantworten könnten, schließlich geht es hier auch um das Recht und Ordnung, die der Stadt Freiburg sehr viel Geld kostet.

1. Frage: Welche Ausbildung und rechtliche Handhabe, haben die von Ihnen eingesetzten Nachtmediator (a) damit man in einem öffentlichen Bereich die angegebenen Tätigkeiten ausüben darf ???

Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim würde bzw. wird der kommunale Vollzugsdienst der Stadt Freiburg verdoppelt. Dadurch ist die Stadt zuständig dafür, ihre eigene Polizeiverordnung durchzusetzen... wie Sie ja selbst schreiben.
Also,einmal haben Wir hier das Hausrecht (Verwaltungsrecht) der Stadt Freiburg und zweitens das Hoheitsrecht des Lands Baden-Württembergs.

2. Frage: Ist denn nicht Aufgrund des Urteils des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim das Hausrecht (Verwaltungsrecht) der Stadt Freiburg aufgehoben worden und darf dann nur das Hoheitsrecht, bei der eigenen Polizeiverordnung durch geführt werden ???

3. Welche Rechtsforderung hat noch der Einsatz der Nachtmediator (Nachteulen), wenn der kommunale Vollzugsdienst aufgestockt wurde bzw. aufgestockt wird ???

Hiermit drehten zwei Rechtslagen in Kraft die nicht ganz Geregelt sind, dadurch entstehen immer wieder Probleme in der Öffentlichkeit. Die laufenden Jahren haben gezeigt das man mit dem Hausrecht nicht viel ausrichten konnte, dadurch wären eine Aufstockung der Nachtmediatoren nicht Sinnvoll. Dies führt nur zur mehr Ausgaben des Haushaltsgeld der Stadt Freiburg, schließlich kostet die Ausbildung, der Einsatz und die Aufstockung des VD schon einiges am Haushaltsgeld.

Auf der anderen Seite möchten ja die Bürger und Bürgerinnen der Stadt Freiburg keine so genannte Polizeimacht. Wie Sie ja selber sagen, Herr Ordnungsbürgermeister Breitner: Wir wollen nicht, das überall Uniformierte mit erhobenem Zeigefinger durch die Straßen laufen...

Durch eigene Erfahrungen weis ich wie schwierig es ist die Sicherheit und Ordnung in der Öffentlichkeit durch zusetzen. Es gibt aber auch einfache Mittel und Wege, wo bei die Stadt dadurch noch Schöner, Ordentlicher und Sicherer wird. Lassen Sie uns mal darüber reden !!!

Natürlich habe ich auch einige Fragen über den Vollzugsdienst (VD) der Stadt Freiburg, der sich auch nicht ganz im Rechtlichen Raum befindet. Aber dazu vielleicht später !!!

Ich würde mich sehr freuen etwas von Ihnen zu hören und Sie persönlichen kennenzulernen.
Mit freundlichen Grüßen
Genschmer Matthias Freiburg den, 25.02.2024
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