Jetzt melden: Eine Veränderung der versiegelten Flächen wirkt sich auf die Niederschlagswassergebühr aus

Der Mai ist in vollem Gange, die Sonne geht schon fast die 16-Stunden-Strecke, und viele, die ein Grundstück besitzen nutzen die Ferienzeit, um Veränderungen an Haus oder Garten vorzunehmen. Doch nicht allen ist bewusst, dass ihr Tun zu einer Veränderung der Festsetzung von Niederschlagswassergebühren führen kann, die der Stadt Freiburg mitgeteilt werden muss.

Beim Berechnen der Niederschlagswassergebühr berücksichtigt die Stadt Flächen, von denen das Niederschlagswasser in den Kanal fließen kann – die sogenannten versiegelten Flächen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Abfluss unterirdisch erfolgt oder über die Straße in die Kanalisation. Wenn Baumaßnahmen dazu führen, dass weniger oder gar kein Niederschlagswasser mehr in die Kanalisation eingeleitet wird, sinkt die entsprechende Gebühr. Wer dagegen mehr Fläche versiegelt, zahlt mehr.

Um die Gebühren so verursachergerechnet wie möglich festzusetzen, werden die versiegelten Flächen regelmäßig überprüft. Nach der Stadtentwässerungssatzung sind die Veränderungen an der versiegelten Fläche innerhalb von vier Wochen zu melden. Sie werden zum ersten Tag jenes Kalendermonats berücksichtigt, der auf die Änderungen folgt. Alle Bürgerinnen und Bürger können dem Eigenbetrieb Stadtentwässerung (ESE) unter die Arme greifen, wenn sie eine geplante oder bereits durchgeführte Veränderung an den versiegelten Flächen formlos dem Eigenbetrieb Stadtentwässerung (ese@stadt.freiburg.de) oder der Badenova Netze GmbH (abwassergebuehren@badenovanetze.de) mitteilen.

Wer Genaueres zur Versiegelungsarten wissen oder schon den Erhebungsbogen ausfüllen will, nachdem die Flächen abgerechnet wurden, finden alle Angaben hierzu auf www.ese.freiburg.de.

Veröffentlicht am 22. Mai 2024