Bürgerentscheid zum Bau eines neuen Fußballstadions: Praktische Hinweise zum Wahltag am Sonntag, 1. Februar

Am Sonntag, 1. Februar, entscheiden Freiburgs Bürgerinnen und Bürger über den Bau eines neuen Stadions für den Fußball-Bundesligisten SC Freiburg im Wolfswinkel. Die Frage lautet:

"Sind Sie dafür, dass die Stadt Freiburg den SC Freiburg bei der Realisierung eines Fußballstadions im Wolfswinkel auf Grundlage des vom Gemeinderat befürworteten Organisations-, Investitions- und Finanzierungskonzepts (Anlage 3 zur Drucksache G-14/183) unterstützt?".

Erfolgreich ist der Bürgerentscheid, wenn mindestens 25 Prozent der Stimmberechtigten, also rund 42.300 Bürgerinnen und Bürger, für eine der beiden Alternativen stimmen. Er hat dann die Wirkung eines endgültigen Beschlusses des Gemeinderats.

Die Wahllokale sind am Sonntag, 1. Februar, von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wo die rund 170.000 Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben können, steht auf ihrer Wahlbenachrichtigung. Diese ist zusammen mit einem amtlichen Ausweis zur Wahl mitzubringen, also dem Personalausweis, Reisepass, Führerschein o.ä.

Wer die Benachrichtigung verloren hat, kann dennoch wählen. Betroffene legen im Wahlraum, der ihrer Adresse zugeordnet ist, ihren Ausweis vor, damit festgestellt werden kann, ob sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Wer nicht weiß, in welchem Wahllokal er/sie wählen darf, findet Hilfe unter www.freiburg.de/wahllokalfinder. Hier ist nur der gemeldete Wohnsitz anzugeben, dann wird das zuständige Wahllokal samt Adresse, Foto und Erläuterungen dargestellt. Menschen ohne Internetzugang melden sich unter Tel. 0761/201-7070 (samstags 8-12, sonntags 8-18 Uhr).

107 der 112 Wahlräume sind für Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer barrierefrei erreichbar. Auch darüber gibt der Wahllokalfinder Auskunft. Gehbehinderte, die einem der fünf nicht barrierefreien Wahllokale zugeordnet sind, können mit einem Wahlschein stadtweit in jedem Wahllokal wählen. Den Wahlschein müssen sie bis 30. Januar, 18 Uhr, beim Amt für Bürgerservice und Informationsverarbeitung beantragen.

Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 30. Januar, um 18 Uhr beim Amt für Bürgerservice und Informationsverarbeitung, Fahnenbergplatz 4, persönlich (nicht telefonisch) beantragt und ausgestellt werden. Dies ist auch per Mail (wahlamt@stadt.freiburg.de) oder online (www.freiburg.de/briefwahl) möglich, allerdings ist zu beachten, dass das Wahlamt die beantragten Briefwahlunterlagen noch zuschicken muss. Wer nachweislich nach diesem Zeitpunkt plötzlich erkrankt, kann bis am Abstimmungstag um 15 Uhr einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erhalten.

Der Wahlbrief muss spätestens am 1. Februar, 18 Uhr, beim Amt für Bürgerservice und Informationsverarbeitung/Wahlamt eingegangen sein.

Der Stimmzettel wird im Wahlraum ausgehändigt, nach der Stimmabgabe so gefaltet, dass die Kennzeichnung nicht erkennbar ist, und dann in die Wahlurne eingeworfen. Man hat nur eine Stimme (Ja oder Nein).

Knapp 1200 Wahlhelfer und Wahlhelferinnen sind am Sonntag in den Wahllokalen als ehrenamtliche Helfer tätig. Etwa die Hälfte sind städtische Beschäftigte, die das Amt für Bürgerservice und Informationsverarbeitung in den vergangenen Tagen eigens für ihre Aufgabe geschult hat.
Zum Bürgerentscheid gibt es 112 Urnen- und 35 Briefwahlbezirke. Pro Urnenwahlbezirk werden acht Personen eingesetzt (je drei städtische Beschäftigte und fünf Bürger), es gibt zwei Schichten (bis und ab 13 Uhr). In Urnenwahlbezirken sind 900 Personen im Einsatz, plus Ersatzleute. In den 35 Briefwahlbezirken werden je drei städtische Beschäftigte und drei Bürger eingesetzt, insgesamt 210 Personen, plus Ersatzleute. Im Wahlamt und den Annahmestellen für Wahlvorstände sind 70 Personen im Einsatz.

Für Fragen im Kontext mit der Abstimmung ist am Samstag (8-12 Uhr) und Sonntag (8-18 Uhr) ein Telefon unter 0761/201-7070 eingerichtet.

Die vorläufigen Ergebnisse werden unmittelbar nach Schließung der Wahllokale bis etwa 20 Uhr ermittelt. Auf www.freiburg.de/wahlen sind sie laufend nachzusehen. Hier steht auch eine App zur Verfügung, um die Ergebnisse aktuell auf dem Smartphone oder Tablet zu verfolgen.

Das amtliche Endergebnis stellt der Gemeindewahlausschuss am Mittwoch, 4. Februar, um 14 Uhr in der Aula des Rathauses in öffentlicher Sitzung fest. Anschließend veröffentlicht das Amt für Bürgerservice und Informationsverarbeitung den Abstimmungsbericht.

Gemeinderatssitzung vom 24.07.2018:
Kostenkalkulation Infrastruktur
Vorlage: G-18/162
Änderung Flächennutzungsplan 2020
Vorlage: G-18/098
Bebauungsplan
Vorlage: G-18/112
Erschließung
Vorlage: G-18/125
Stadion Freiburg Objektträger GmbH&Co. KG
Vorlage: G-18/106
Veränderungssperre
Vorlage: G-18/139

Gemeinderatssitzung vom 23.05.2017:
Offenlage des Bebauungsplan 'Neues Fußballstadion am Flugplatz', Plan-Nr. 2-74
Vorlage G-17/035

Gemeinderatssitzung vom 15.11.2016:
Information zur Standortplanung
Vorlage G-16/268

Gemeinderatssitzung vom 2.2.2016:
Gründung der Stadion Freiburg Objektträger-Gesellschaft
Vorlage G-16/019

Gemeinderatssitzung vom 15.12.2015
Vertrag mit dem Land Baden-Württemberg über Beteiligung an Infrastrukturmaßnahme
Vorlage G-15/047

Bau- und Umlegungsausschuss 17.6.2015
Bauleitplanverfahren Neues Stadion
Vorlage BA-15/003

Gemeinderatssitzung vom 19.5.2015:
Weiteres Vorgehen Neues Fußballstadion am Flugplatz
Vorlage G-15/069

Gemeinderatssitzung vom 3.2.2015:
Bericht über das Ergebnis des Bürgerentscheids
Vorlage G-15/048

Gemeinderatssitzung vom 18.11.2014:
Neues Fußballstadion am Flugplatz/ Wolfswinkel
Vorlage G-14/183
Vorlage G-14/183.1

Sämtliche gemeinderätlichen Drucksachen zum SC-Stadion finden Sie im Rats- und Bürger-Informationssystem

Expertisen und Gutachten

Sämtliche Expertisen und Gutachten zu Themen wie Verkehr, Lärm und Umwelt

Weitere Dokumente

Präsentation zum weiteren Vorgehen (783,3 KB) aus der Pressekonferenz vom 11. Juli 2013

Präsentationen aus dem Bürgergespräch vom 7. Juni:
Präsentation der Gutachter Ernst & Young (9,678 MB) (Christine Unterhitzensberger) und as+p-Architekten (Eberhard Becker)
Präsentation zum Vortrag von Bürgermeister Prof. Martin Haag (1,743 MB)