Bebauungspläne
im Verfahren oder in Kraft
Alle aufgestellten sowie in Kraft getretenen Bebauungspläne sind online abrufbar im Geoportal FreiGIS.
Dort finden Sie auf den Hilfeseiten Erläuterungen zum Suchen und Anzeigen der Bebauungspläne.
Bebauungsplanung
Während der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan die grundlegende Flächennutzung für die Gesamtstadt darstellt, konzentrieren sich Bebauungspläne als verbindliche Bauleitpläne auf ein begrenztes Teilgebiet der Stadt.
Bebauungspläne sollen aufgestellt werden, wenn es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Die Aufstellung von Bebauungsplänen liegt im Ermessen der Gemeinde. Im Bebauungsplan werden konkrete und allgemein verbindliche Festsetzungen zur Art ("was wird" bzw. "was darf gebaut werden") sowie zum Maß der baulichen Nutzung ("in welchem Umfang darf gebaut werden") getroffen. Darüber hinaus treffen Bebauungspläne auch gestalterische und sonstige Vorgaben.
Bebauungspläne, die vor dem 20.07.2006 in Kraft getreten sind, beinhalten keine zusammenfassende Erklärung und nur in bestimmten Fällen einen Umweltbericht.
Ein Bebauungsplan besteht in der Regel aus:
- zeichnerischen und textlichen Festsetzungen,
- einer Begründung, in der Ziele und wesentliche Auswirkungen des Planes erläutert und die Festsetzungen städtebaulich begründet werden,
- einem Umweltbericht, als gesonderten Bestandteil der Begründung,
- sowie einer zusammenfassenden Erklärung, in der dargelegt wird, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Behördenbeteiligung in der Planung berücksichtigt wurden.
Im Stadtplanungsamt können Sie sich über www.bauleitplanung.freiburg.de informieren; bereits in Kraft getretene Bebauungspläne stehen Ihnen im digitalen Auskunftssystem FreiGIS zur Verfügung.
Auf der Plattform unter: www.bauleitplanung.freiburg.de besteht nun auch die Möglichkeit, direkt zu einem sich in der Beteiligung befindenden Verfahren, digital Stellungnahmen einzureichen.