Bildungs- und Teilhabeleistungen in Freiburg
Mitmachen möglich machen!

Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen - z.B. bei Schulausflügen, beim Mittagessen in Schule und Kita sowie bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen. Das Bildungspaket gibt ca. 9.000 Kindern und Jugendlichen in Freiburg mehr Zukunftschancen. Das Bildungspaket folgt der Leitidee: Mitmachen möglich machen - Kindern Chancen eröffnen.
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten zusätzlich zu den monatlichen Leistungen des Jobcenters (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld), der Wohngeldstelle (Wohngeld oder Kinderzuschlag), des Sozialamts (Sozialhilfe), oder des Amtes für Migration und Integration (Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) auch die Leistungen für "Bildung und Teilhabe".
ALG II-Bezieher/innen erhalten die Bildungs- und Teilhabeleistungen vom Jobcenter Freiburg, Bezieher/innen von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag beantragen die Leistungen beim Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen. Sozialhilfeempfänger/innen stellen ihren Antrag beim Amt für Soziales und Senioren oder beim Amt für Migration und Integration. Für jedes Kind ist ein gesonderter Antrag erforderlich.
Zusammen mit dem Bewilligungsbescheid erhalten Sie einen entsprechenden Gutschein. Diesen Gutschein geben Sie zusammen mit dem Abrechnungsbogen beim entsprechenden Leistungsanbieter ab. Dieser rechnet den Gutschein direkt mit dem Amt für Soziales und Senioren der Stadt Freiburg ab. Eine Auszahlung des Gutscheines in Bargeld ist nicht möglich