Grünschnitt nicht verbrennen

ASF sammelt Schnittgut ein

Schubkarre mit kleinen Ästen
Die Gartenabfälle werden gehäckselt und in der Kompostierungsanlage auf dem Energieberg Eichelbuck verwertet. (Foto: Seeger/Stadt Freiburg)

Vom 6. bis 24. November sammelt die ASF im Freiburger Stadtgebiet Schnittgut aus privaten Gärten ein. Die Gartenabfälle werden gehäckselt und kompostiert. Die Abholtermine für jede Straße sind im Abfallkalender, in der ASF-Abfall-App oder unter www.abfallwirtschaft-freiburg.de („Abfuhrtermine“) zu finden.

Das Strauchwerk soll am Abend vor der Abholung auf dem Gehweg bereitgestellt werden. Es muss zusammengebunden sein und darf nicht länger als 120 Zentimeter sein. Kurzes Schnittgut, das sich nicht bündeln lässt, kann in Kartons oder Papiersäcken bereitgestellt werden. Loses Schnittgut und Gartenabfall in Plastiksäcken wird von der ASF nicht mitgenommen.

Grünschnitt verbrennen ist verboten

Vielfach werden auch heute noch Grünschnitt oder pflanzliche Abfälle verbrannt. Das ist aber nicht nur mit erheblichen Geruchsbelästigungen verbunden, sondern in den meisten Fällen schlicht verboten. Darauf weist das Umweltschutzamt hin.

Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz ist die Verwertung von Grünabfällen der Beseitigung grundsätzlich vorzuziehen. Pflanzenschnitt muss deshalb entweder durch Häckseln, Mulchen oder Kompostieren auf dem eigenen Grundstück verwertet oder ordnungsgemäß entsorgt werden. Schnittgut aus privaten Gärten kann man beispielsweise zu den Grünschnittsammelstellen bringen oder bei Sammelaktionen abholen lassen.

Nur in Ausnahmefällen ist das Verbrennen auf dem Grundstück gestattet, beispielsweise wenn eine Pflanzenkrankheit wie der Feuerbrand vorliegt. Auch äußerst steiles oder schwer zugängliches Gelände kann eine Ausnahme begründen. Ob eine solche gegeben ist, liegt aber nicht im eigenen Ermessen – dazu ist vielmehr ein Antrag beim Umweltschutzamt erforderlich.

In jedem Fall sind die Vorschriften der Pflanzenabfallverordnung Baden-Württemberg einzuhalten. Diese beinhalten zum Beispiel Abstandsregeln und die Beachtung von Witterungsbedingungen. Innerhalb von bebautem Gebiet ist das Verbrennen generell verboten.

Info und Kontakt: Tel. 0761/ 201-6101 oder E-Mail: umweltschutzamt@stadt.freiburg.de

Veröffentlicht am 30. Oktober 2023