Bebauungsplanverfahren "Rossbächle"

§13b Baugesetzbuch mit dem EU-Recht nicht vereinbar

Ortschaft aus der Vogelpersepktive
Auf dieser ehemaligen Viehweide am Ortseingang von Munzingen wollte die Freiburger Stadtbau im beschleunigten Verfahren dringend benötigte Wohnungen errichten. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts verzögert sich der Bau nun. (Foto: Seeger/Stadt Freiburg)

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat gestern entschieden, dass der § 13b Baugesetzbuch gegen EU-Recht verstoße und nicht angewendet werden dürfe.

Konkret bedeutet das, dass Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde im beschleunigten Verfahren nicht ohne Umweltprüfung überplant werden dürfen. Das Bundesverwaltungsgericht entschied damit entgegen sämtlicher bislang in der Sache befassten Obergerichten, wie etwa dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.

Konsequenzen für Bauvorhaben in Munzingen

Diese Entscheidung betrifft Städte deutschlandweit, die Bebauungsplanverfahren nach dem 2017 eingeführten §13 b Baugesetzbuch durchgeführt haben. Freiburg ist mit dem Bebauungsplan-Verfahren "Rossbächle" in Munzingen betroffen. Der Satzungsbeschluss, der für die Sitzung im Gemeinderat nächste Woche am Dienstag vorgesehen war, muss jetzt abgesetzt werden.

Der Bebauungsplan wird nun in das so genannte Regelverfahren übergeleitet. Es werden zusätzliche Arbeitsschritte notwendig, die mit dem beschleunigten Verfahren nicht notwendig gewesen wären, wie beispielsweise die Vergabe von weiteren Gutachten, die Erstellung eines Umweltberichts oder ein Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren.

Für uns ist das sehr ärgerlich, weil sich das Verfahren Rossbächle jetzt verzögert und damit auch der Bau der dringend benötigen Wohnungen in Munzingen, obwohl wir lediglich von einer Verfahrensregelung Gebrauch gemacht haben, die bereits seit 2017 gilt, ohne dass jemals ein Gericht ihre Rechtmäßigkeit in Frage gestellt hätte.

Baubürgermeister Martin Haag

Haag rechnet mit einem Zeitverzug für das Verfahren von mindestens einem Jahr.

Hintergrund

Nach dem Willen des Gemeinderats sollte am Rossbächle am Ortseingang von Munzingen auf einer rund 8.000 Quadratmeter großen Fläche im Rahmen des Projektes "Einfach.Gemeinsam.Wohnen" Wohnraum für geflüchtete Menschen in sozial stabilen Strukturen geschaffen werden. Einen entsprechenden Entwurf des Bebauungsplans hatte das Gremium im Mai 2021 gebilligt. Die Freiburger Stadtbau plant hier 44 Wohneinheiten, verteilt auf vier Baukörper. Die Hälfte der Wohnungen sollen im geförderten Mietwohnungsbau entstehen, ein Viertel als frei finanzierte Mietwohnungen und ein Viertel als selbstgenutzte Eigentumswohnungen realisiert werden. Mit dieser Durchmischung von geflüchteten Familien und ortsansässiger Wohnbevölkerung soll die Integration erleichtert werden.

Veröffentlicht am 19. Juli 2023