Doppelhaushalt 2023/2024

Regierungspräsidium genehmigt DHH 2023/2024

Ordner mit Tabellenauflistungen von Ausgaben und Einnahmen.
Trotz schwer einschätzbarer Rahmenbedingungen wird eine solide Haushaltsplanung bescheinigt. (Foto:Seeger/Stadt Freiburg)

Das Regierungspräsidium Freiburg hat den vom Gemeinderat am 9. Mai beschlossenen Doppelhaushalt (DHH) der Stadt Freiburg 2023/2024 und die Wirtschaftspläne aller städtischen Eigenbetriebe genehmigt.

Haushaltsplanung

Die vorgesehenen Kreditermächtigungen für die Stadt Freiburg von 46,5 Mio. Euro (brutto) in 2023 und 49,5 Mio. Euro (brutto) in 2024 wurden genehmigt. Das sind jeweils 40 Mio. Euro Nettokreditaufnahmen pro Jahr. Die Schuldentragfähigkeit ist weiterhin gegeben und aufgrund der vorsichtigen Haushaltsplanung mussten die geplanten Kassenentnahmen nicht ausgeschöpft werden. Bei der Genehmigung der Kredite konnte diese verlässliche Form der Haushaltswirtschaft positiv berücksichtigt werden.

Die Mindestliquidität wird mit einem soliden Stand von 136 Mio. Euro sichergestellt.

Ebenfalls genehmigt wurden die Verpflichtungsermächtigungen von 65,4 Mio. Euro. Damit können ab sofort Aufträge für im DHH festgelegte Investitionen in dieser Größenordnung vergeben werden, welche ab 2025 und damit im kommenden DHH 2025/2026 zu Zahlungen führen werden.

In die Bewertung sind auch die Ergebnisse im Jahresabschluss 2022 eingeflossen. Dieser fiel besser aus als die Annahmen in der Planung, was für eine vorsichtige Kalkulation spricht und die bisherige Linie einer vorausschauenden Planung bestätigt.

Lokale und globale Gegebenheiten mit in die Planung einbezogen

Weiter wurde berücksichtigt, dass die öffentlichen Haushalte seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie in einem seit langer Zeit nicht dagewesenen Maß von den Auswirkungen vielfältiger globaler Entwicklungen geprägt werden. Bei der zeitlichen Umsetzung der Projekte sei daher eine auf Vorsicht angelegte Vorgehensweise unverzichtbar, um die Finanzkraft der Stadt nicht zu überfordern.

Ein erhebliches Haushaltsrisiko wird in der deutlich ansteigenden Gesamtverschuldung im Konzern Stadt im Zusammenhang mit dem deutlich gestiegenen Zinsniveau gesehen.

In der Begründung zur Genehmigung wurde aber auch deutlich gemacht, dass trotz der stabilen guten Einnahmesituation aus dem laufenden Haushalt heraus weiterhin nur eine geringe Nettoinvestitionsrate erwirtschaftet wird.

Denn nach mehr als zwei Jahren Pandemie wurde die Welt vom brutalen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine erschüttert. Folgen wie steigende Energiepreise und eine allgemeine, nach wie vor anhaltende Inflation bremsen die wirtschaftliche Entwicklung und belasten die Finanzen. Das Regierungspräsidium hat bei der Entscheidung die aktuelle, globale Situation und die bestehenden Unsicherheiten berücksichtigt.

Die Hinweise des Regierungspräsidiums in der Begründung decken sich auch mit unseren Einschätzungen. Wir werden in allen Bereichen die bestehenden Herausforderungen angehen. Während wir uns bewusst diesen Problemen stellen, wollen und werden wir die wichtigen Zukunftsaufgaben weiter vorantreiben. Unser Engagement gegen den Klimawandel, für eine Verkehrswende, für mehr bezahlbares Wohnen und mehr soziale Gerechtigkeit ist nicht aufschiebbar. Dazu kommen weitere wichtige Themen in den Bereichen Kinderbetreuung und Digitalisierung. Daher wiederhole ich den Appell an Land und Bund, mehr strukturelle Unterstützung für notwendige Zukunftsinvestitionen in Städten einzuräumen.

Oberbürgermeister Martin Horn

Neuverschuldung muss auf Mindestmaß begrenzt werden

Der Ergebnishaushalt enthält für 2023 und 2024 jeweils ein negatives ordentliches Ergebnis. Der Ressourcenverbrauch wird damit nicht erwirtschaftet und der Haushaltsausgleich nicht erreicht. Der Fehlbetrag im Ergebnishaushalt kann jedoch aus Überschüssen früherer Jahre ausgeglichen werden.
 

Das Regierungspräsidium erkennt die Anstrengungen zur Begrenzung der Aufwendungen, wie die maßvolle Anhebung der Elternbeiträge in der Kinderbetreuung und die Konzentration bei den zusätzlichen Personalstellen auf die gesellschaftspolitisch besonders bedeutenden Aufgabenbereiche an.

Einen deutlichen Hinweis erhält die Stadt Freiburg zum weiteren Anstieg im Bereich der Zuweisungen und Zuschüsse an Dritte sowie im Bereich Personal. Hier bedarf es laut RP einer Schwerpunktsetzung und Priorisierung. Dabei sind für eine Begrenzung der laufenden Ausgaben politische Vorgaben des Gemeinderats erforderlich.

Weiter stellt das Regierungspräsidium fest, dass mit dem bewussten Verzicht auf den Verkauf von Grundstücken der finanzielle Handlungsspielraum im Haushalt spürbar eingeschränkt wird.

Bezogen auf die Sonderrechnungen für die Baugebiete Dietenbach und Kleineschholz stellt das Regierungspräsidium klar, dass im Zuge der Gesamtbetrachtung der städtischen Finanzlage diese beiden Maßnahmen allein wegen ihres Finanzvolumens von zusammen rund 1,3 Mrd. Euro als Haushaltsrisiko zu benennen sind.

Unsere vorausschauende Planung wurde vom Regierungspräsidium als wichtig eingestuft, um die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt und der städtischen Gesellschaften sicherstellen zu können. Die Herausforderungen in den nächsten Jahren bestehen darin, die notwendigen und wichtigen Investitionen weitgehend aus eigener Kraft zu finanzieren. Die Aufnahme von Krediten ist auf das notwendige Maß zu reduzieren. Steigende Zinsen und veränderte Rahmenbedingungen auf dem Kapitalmarkt erfordern ein Konzept zur stufenweisen Tilgung der bestehenden Schulden. Dies haben wir frühzeitig erkannt und haben die Niedrigzinsphase genutzt, um die Liquidität für nun anstehende Investitionen sicherzustellen. Wir setzen weiter auf eine vorsichtige und vorausschauende Haushaltsführung. Denn die aktuellen Steuerprognosen sind bundesweit im Vergleich zu früheren Prognosen rückläufig und es bestehen weiterhin globale gesamtwirtschaftliche Risiken mit spürbaren Auswirkungen auf alle gesellschaftlichen Ebenen und auch uns als Stadt Freiburg.

Finanzbürgermeister Stefan Breiter

Wirtschaftspläne der städtischen Gesellschaften und Eigenbetriebe genehmigt

Bezüglich der städtischen Gesellschaften und Eigenbetriebe empfiehlt die Rechtsaufsicht, dass aus möglichen Verbesserungen vorgezogene Zuführungen an die Haushalte der Eigenbetriebe und Gesellschaften mit hohem Investitionsniveau zu leisten und damit die Vorbelastung der kommenden Jahre zu reduzieren sind.

Insbesondere der Verschuldung des Eigenbetriebs „Neubau Verwaltungszentrum und Staudinger-Gesamtschule“ kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Die Verschuldung des Eigenbetriebs erreicht zum 31. Dezember 2024 annähernd ein Drittel der Verschuldung des Kernhaushalts. Allein deshalb ist die finanzielle Stabilität dieses Eigenbetriebs von besonderer Bedeutung.

Das Regierungspräsidium weist darauf hin, dass durch die Finanzierung großer Maßnahmen außerhalb des Kernhaushalts bereits feste Vorbelastungen in erheblichem Umfang bestehen.

Die Pressemitteilung zum Thema ist von Montag, 7. August 2023 und gibt es hier.

Veröffentlicht am 07. August 2023
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