Was wird beim Zensus 2022 erhoben?
Beim Zensus gilt das Prinzip der Datensparsamkeit: Es sollen nur so viele Daten neu erhoben werden, wie unbedingt notwendig. Im Wesentlichen gibt es drei Erhebungsteile:
- Stichprobenerhebung der Bevölkerung
Da die Angaben im Melderegister immer nur so gut sind wie die Meldemoral der Einwohner_innen, wird ein Teil der Bevölkerung befragt, um die Zahl der Karteileichen und Fehlbestände im Melderegister zuverlässig hochrechnen zu können. - Vollerhebung der Bevölkerung in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften
Da die Melderegisterangaben insbesondere in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften wie z.B. in Studierendenwohnheimen am unzuverlässigsten sind, werden dort alle Bewohner_innen befragt. In Gemeinschaftsunterkünften wie Justizvollzugsanstalten oder Krankenhäusern gibt die Einrichtungsleitung stellvertretend Auskunft. - Vollerhebung der Gebäude und Wohnungen
In Deutschland gibt es keinen einheitlichen Datenbestand zu den Gebäuden und Wohnungen. Deshalb werden alle privaten Eigentümer_innen von Wohnungen oder Gebäuden mit Wohnraum befragt, ebenso gewerblich tätige Mehrfacheigentümer_innen und Verwalter_innen, sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Gebäuden oder Wohnungen.
Kontakt
Erhebungsstelle Stadt Freiburg
Zensus 2022
Berliner Allee 1
5. OG
79114 Freiburg
Fahrplanauskunft
zensus2022@stadt.freiburg.de
Telefon: 0761 201-7070
(Mo-Do 09:00-12:00 und 14:00-16:00)
Öffnungszeiten unseres Auskunftsbereichs:
Mo-Do: 9.00-12.00 Uhr
Mi: 14.00-16.00 Uhr
(bitte melden Sie sich bei der Pforte)