Regierungspräsidium bestätigt im Auftrag des Innenministeriums: Keine Einwände gegen Finanzierungskonzept für neues Stadion
Rechtsaufsichtsbehörde antwortet auf Schreiben der Fraktion „Freiburg Lebenswert“: "Voraussetzungen für eine städtische Bürgschaft sind gegeben!"
OB Salomon begrüßt Klarstellung und kritisiert Vorgehen der FL-Stadträte: "Anfrage an das Innenministerium ohne Information der Kommunalaufsicht und des Bürgermeisteramts ist Ausdruck von Misstrauen."
Die Stadt Freiburg sieht durch eine Stellungnahme der Kommunalaufsicht beim Regierungspräsidium in vollem Umfang die Korrektheit des Betriebs- und Finanzierungskonzept für ein neues Stadion bestätigt.
Dies ist einem Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde beim Regierungspräsidium an die Fraktion „Freiburg Lebenswert/Für Freiburg“ zu entnehmen, das der Stadt zur Kenntnis gegeben wurde. Die Fraktion hatte zum Jahresende beim Landes-Innenministerium um eine Überprüfung der Konzeption zu Finanzierung und Betrieb des Stadions gebeten, wie sie am 18. November 2014 vom Gemeinderat mit großer Mehrheit beschlossen worden war und jetzt Gegenstand des Bürgerentscheids am 1.Februar ist.
In dem Schreiben an das Innenministerium hatte die Gemeinderatsfraktion von „Freiburg Lebenswert/Für Freiburg“ behauptet, dass die Gründung einer städtischen Objektträgergesellschaft als Bauherrin des Stadions und die Übernahme einer Bürgschaft durch die Stadt für die Stadiongesellschaft rechtlich unzulässig seien, und sich dabei auf Rechtsprechung aus anderen Bundesländern und auf die Kommentierung in der juristischen Literatur gestützt.
Die an das Innenministerium gerichtete Anfrage ist nun vom Regierungspräsidium als der für die Stadt Freiburg zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde beantwortet und der Stadt zur Kenntnis gegeben worden. Dabei hat das Regierungspräsidium die stadtinterne Überprüfung des Konzepts auf Rechtmäßigkeit umfänglich bestätigt: „Gegen das vom Gemeinderat beschlossene Finanzierungskonzept gibt es nach den gemeindewirtschaftsrechtlichen Bestimmungen keine grundsätzlichen Einwände,“ so das RP ausdrücklich. Die Kommunalaufsicht hält die Bewertung der Stadt für nachvollziehbar, dass der geplante Stadionbau und die damit verbundene Entwicklung des umliegenden Areals eine „im Interesse der Bevölkerung liegende Infrastrukturmaßnahme darstellt und bei einer Gesamtbetrachtung aller Aspekte öffentlichen Zwecke diene.
Ebenso erachtet die Kommunalaufsicht die Voraussetzungen für die Übernahme einer städtischen Bürgschaft für die Stadiongesellschaft als gegeben an. Die von FL/FF angeführte Kommentierung, wonach kommunale Bürgschaften in der Regel nicht an Profivereine gegeben werden dürfen, treffe auf Freiburg nicht zu. Anders als im Fall einer unzulässigen Bürgschaft durch die Stadt Jena an einen Fußballverein ist in Freiburg die Bürgschaft für eine Kreditaufnahme der städtischen Stadiongesellschaft vorgesehen, nicht jedoch zugunsten des SC. Als Vergleichsfall verweist die Kommunalaufsicht u.a. auf das Finanzierungsmodell beim Stuttgarter Stadion, wo mit Zustimmung des Regierungspräsidiums ebenfalls eine städtische Stadiongesellschaft gegründet und Kreditbürgschaften für diese Gesellschaft übernommen worden sind. Das geplante Finanzierungsmodell der Stadt Freiburg könne nach dem Gemeindewirtschaftsrecht daher nicht als unzulässig betrachtet werden.
Die Stadtverwaltung begrüßt ausdrücklich die rechtliche Klarstellung durch die Kommunalaufsicht als einen „weiteren Beleg für die durchgängig seriöse Planung des Stadionprojekts“. Die Einwände der Gegner des Stadionprojekts finden sich sinngemäß auch in derzeit verbreiteten Mails. Das Bürgermeisteramt begrüßt, dass die behaupteten Zweifel an der Rechtmäßigkeit und Korrektheit durch das Schreiben des Regierungspräsidiums ausgeräumt und die juristischen Beurteilungen durch das städtische Rechtsamt bestätigt werden. Das Finanzierungs- und Betriebskonzept war im Vorfeld von Rechts- und Finanzfachleuten erarbeitet und durch externe Sachverständige untersucht worden, ehe es in die Gemeinderats-Drucksache eingeflossen ist. Für das Rechtsamt bestand deshalb kein Zweifel, dass das Konzept einer Überprüfung durch die Aufsichtsbehörde standhalten würde.
Als einen „im Umgang mit dem Regierungspräsidium nicht akzeptablen Misstrauensbeweis“ erachtet Oberbürgermeister Dieter Salomon das Vorgehen von „Freiburg Lebenswert“: Die Fraktion hatte sich direkt an das Innenministerium gewandt und der eigentlich zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde beim Regierungspräsidium Befangenheit unterstellt. Auch die Stadt war zunächst nicht unterrichtet worden. Mittlerweile hat das Innenministerium den Vorwurf zurückgewiesen und klargestellt, dass die Kommunalaufsicht beim Regierungspräsidium unverändert weiter bestehe.