Bürgerentscheid: Wahlbenachrichtigungen werden zwischen den Jahren verschickt

So könnte das fertig bebaute Areal in Zukunft einmal aussehen (Foto: HHVISION)

Die Vorbereitungen für den Bürgerentscheid zum SC-Stadion im Wolfswinkel laufen auf Hochtouren. Am 1. Februar 2015 sind die 171 000 stimmberechtigten Freiburgerinnen und Freiburger aufgerufen, über das vom Gemeinderat beschlossene Bau- und Finanzierungskonzept des Stadions zu entscheiden.

Zwischen dem 24. Dezember und dem 3. Januar wird das Wahlamt die Benachrichtigungen für den Bürgerentscheid verschicken. Nach dem Kommunalwahlrecht, das auch für Bürgerentscheide gilt, müssen alle Wahlberechtigten bis spätestens 11. Januar 2015 die Benachrichtigung erhalten haben. Wer bis dahin keine Nachricht hat, sollte sich umgehend mit dem Wahlamt in Verbindung setzen.

Die Wahlbenachrichtigung enthält Informationen über die Wahlzeiten, Anschrift des Wahllokals, Informationen über die rollstuhlgerechte Zugänglichkeit sowie einen Vordruck zum Wahlscheinantrag mit Briefwahlunterlagen.

Denn wer am 1. Februar nicht vor Ort sein kann, sollte, wie auch bei "normalen" Wahlen, Briefwahl beantragen. Dies kann mit dem Vordruck, per E-Mail (nicht telefonisch) unter Angabe von Name, Adresse und Geburtsdatum und ab 5. Januar über das Internet (www.freiburg.de/briefwahl) geschehen. Die Unterlagen werden dann zugeschickt. In jedem Fall sollte man die Briefwahl rechtzeitig beantragen, damit die Unterlagen pünktlich beim Antragsteller eintreffen. Denn der Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem unterschriebenen Wahlschein muss spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr im Wahlamt vorliegen. Zwischen dem 7. und 30. Januar gibt das Wahlamt die Wahlscheine auch direkt aus. Wer möchte, kann dann dort auch gleich wählen.

Der Bürgerentscheid ist wirksam, wenn sich mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten (rund 42800 Stimmen) für eine der beiden Alternativen entscheiden. Wird dieses Quorum nicht erreicht, fällt die Entscheidung an den Gemeinderat zurück.

Wahlberechtigt sind alle deutschen oder EU-Bürgerinnen und -Bürger, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Freiburg gemeldet sind.

Weitere Informationen

Wahlamt im Amt für Bürgerservice und Informationsverarbeitung
Fahnenbergplatz 4
Tel. 201-5558
E-Mail: wahlamt@stadt.freiburg.de
Öffnungszeiten: 7. bis 30.1., Mo–Fr 8–18 Uhr (5. OG)

Online-Formular: für den Antrag auf Briefwahl ab 5. Januar unter www.freiburg.de/briefwahl

Alle Infos zum geplanten SC-Stadion und dem Bürgerentscheid unter www.freiburg.de/scstadion