Entscheidung der Stadtspitze nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Gebühren von Anwohnerparkausweisen werden zurückerstattet

Anwohnerparkbereich in Freiburg
Die Stadt Freiburg wird einen Großteil der Anwohnerparkgebühren auf Antrag zurückerstatten. (Foto: Seeger/Stadt Freiburg)

Die Stadt Freiburg wird einen Großteil der Anwohnerparkgebühren auf Antrag zurückerstatten. Hintergrund ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtshofs von Mitte Juni. Hier wurde die Rechtsgrundlage des Landes für die neue städtische Gebührensatzung für unwirksam erklärt. Seitdem können Anwohnerparkausweise wieder für den früheren, günstigeren Preis beantragt werden. Die Stadtspitze hat jetzt entschieden, dass die Menschen, die mehr bezahlt haben, diese Differenz zurückbekommen sollen.

Nach dem Urteil brauchen wir nun Transparenz sowie rechtliche Sicherheit. Und es geht um Fairness. Das Urteil darf nicht zu Ungerechtigkeit führen, so dass einige Geld zurückerhalten und andere nicht. Daher erhalten alle die Möglichkeit für eine Erstattung der zuletzt höheren Gebühren. Aber klar ist auch, dass dieses Geld uns im Haushalt fehlen wird. Aber wichtiger ist, dass es keine Ungleichbehandlung gibt. Wir werden es den Menschen mit einem Online-Antrag so einfach wie möglich machen, die Gebühren zurückzubekommen. Für die Zukunft arbeiten wir zudem bereits an einer neuen, fairen und unkomplizierten Regelung. Ich werde mich dafür einsetzen, dass die Gebühren niedriger und unkomplizierter angesetzt werden, als das zuletzt der Fall war. Schließlich gibt es aktuell keine Option für soziale Reduzierungen

Oberbürgermeister Martin Horn

Die Übergangsregelung soll so aussehen: Der Parkausweis bleibt weiter gültig und zurückerstattet wird das Geld bis auf einen Sockelbetrag von 30 Euro. So viel hat ein Anwohnerparkausweis vor der Erhöhung gekostet. Und bis es eine neue Satzung gibt, können Anwohnerparkausweise weiterhin für 30 Euro beantragt werden.

Antrag per Email oder Onlineformular

Um die mehrbezahlten Gebühren zurückzuerhalten, muss ein Antrag gestellt werden. Dafür gibt es ein bürgerfreundliches und unbürokratisches Verfahren. Der Online-Antrag ist unter www.freiburg.de/bewohnerparken zu finden.

Die Gebührensatzung und das Urteil

In Freiburg gelten seit April 2022 neue Gebühren für einen Anwohnerparkausweis. Grundlage dafür war – vereinfacht gesprochen – eine Regelung des Landes, die Kommunen bei der Bepreisung von Anwohnerparkausweisen mehr Beinfreiheit gibt. Der neue Regelsatz betrug 360 Euro, je nach Länge des Fahrzeugs kostete ein Ausweis von 240 bis maximal 480 Euro. Dazu galt, dass aus sozialen Gründen günstigere Gebühren möglich seien.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Gebührensatzung nun als unwirksam angesehen. Begründung ist, dass die Stadt entgegen der Verordnung des Landes Baden-Württemberg anstelle einer Satzung eine Rechtsverordnung hätte erlassen müssen. Auch seien die Ermäßigungen aus sozialen Gründen ebenso unzulässig wie die Höhe der Gebührensprünge für unterschiedlich lange Fahrzeuge.

Die ausführliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Sobald das Gericht diese veröffentlicht, können die Details für eine neue und rechtssichere Regelung geklärt werden. 

Veröffentlicht am 27. Juni 2023