Pressemitteilung vom 26. April 2024

Dritte Grillzone Freiburgs am Moosweiher fertig

  • Bereit für den Start in die Grillsaison

Fehlt nur noch das passende Wetter: In Freiburg gibt es zum Start der Grillsaison jetzt eine Möglichkeit mehr Wurst, Gemüse oder andere Leckereien zu braten. Damit ist auch die letzte der drei Grillzonen, die das Grillkonzept vorsieht, fertig. Der in die Jahre gekommene Grillplatz am Westufer hat sich in eine zeitgemäße Grillzone mit drei Grillstellen, einer Feuerstelle, reichlich Sitzgelegenheiten und einem Grillkohlebehälter verwandelt.

Außerdem hat das Garten- und Tiefbauamt auf sechs Spielplätzen die Feuerstellen mit einem Grillrost nachgerüstet, sodass auch dort gegrillt werden kann: Am Spielplatz im Dietenbachpark, im Jugendtreff JuKS (Wiesentalstraße), am Spielplatz Wiesenweg in Günterstal, am Spielplatz Lindenbergschule in Munzingen, am Spielplatz Retzgraben in Hochdorf und in der Grünanlage Reutematten in Tiengen. Die neue Zone am Moosweiher und die sechs Grillroste haben rund 60.000 Euro gekostet.

Seit Mai vergangenen Jahres erfreut sich die erste Zone im Seepark großer Beliebtheit. Im September folgte die Zweite im Dietenbachpark. In den nun drei Grillzonen ist es erlaubt und erwünscht, auch selbst mitgebrachte Grills aufzustellen. Einweggrills sind wegen Brandschäden an den Rasenflächen, der Vermüllung der Anlagen sowie der Brandgefahr der Reststoffbehälter verboten.

Für das Grillen in den Grillzonen und an den Feuerstellen gelten folgenden Regeln der Parkanlagensatzung:

  • Müll in Abfallbehältern entsorgen, Grillkohle und -asche in die Grillkohlebehälter werfen
  • öffentliche Grillroste nach dem Nutzen reinigen, Rückstände beseitigen
  • übermäßige Rauchentwicklung vermeiden
  • Nachtruhe ab 22 Uhr; Musikboxenverbot ab 23 Uhr, Rücksicht auf die Anwohnenden nehmen
  • Auch auf zugelassenen Feuerstellen und in ausgewiesenen Grillzonen ist das Feuermachen und Grillen ab einem im Stadtgebiet Freiburg geltenden Waldbrandgefahrenindex oder Graslandfeuerindex Stufe 4 und höher untersagt. Die Indizes sind auf der Homepage des Deutschen Wetterdienstes (www.dwd.de) abrufbar

Für Grillzonen gelten zusätzlich folgende Regeln:

  • eigene Grills nicht unter Baumkronen aufstellen
  • eigene Grills müssen 30 cm Bodenabstand haben
  • Einweggrills sind verboten

Außerhalb der Grillzonen und öffentlicher Grillstellen bleibt das Grillen und Feuermachen durch die Parkanlagensatzung verboten.

Aktuell gibt es im Stadtgebiet bereits über 50 Grill- und Feuerstellen. Unter www.freiburg.de/grillen gibt es eine Onlinekarte mit den über 50 städtischen Grill- und Feuerstellen und die wichtigsten Informationen rund um das Thema Grillen.

Veröffentlicht am 26. April 2024