Pressemitteilung vom 18. April 2024

Neue Ansprechstelle zur Eingliederungshilfe ab 1. Mai

  • Beratung zu Leistungen für Menschen mit Behinderung

Was muss ich tun, wenn ich Assistenz zum Leben in meiner eigenen Wohnung benötige? Wofür kann ich ein persönliches Budget beantragen? Wohin kann ich mich wenden, wenn mein Kind eine Integrationshilfe in der Kita benötigt? Um solche und weitere Fragen rund um Leistungen zur sozialen Teilhabe, Teilhabe am Arbeitsleben oder an Bildung zu beantworten hat das Amt für Soziales die neue Ansprechstelle Eingliederungshilfe SGB IX geschaffen. Bürgerinnen und Bürger mit Behinderung, Angehörige oder rechtliche Betreuer können sich hier ab 1. Mai beraten lassen – auch schon vor der Antragstellung. Krankenkassen, Rentenversicherung oder die Agentur für Arbeit werden dabei von Anfang an einbezogen.

Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG), das 2023 in Kraft getreten ist, wurden auch die Leistungen für Menschen mit Behinderung verbessert – für mehr Teilhabe und individuelle Selbstbestimmung. Das Amt für Soziales ist als Träger der Eingliederungshilfe gemäß SGB IX einer von mehreren Rehabilitationsträgern und hat die Aufgabe, zu beraten und zu unterstützen. Da die Fragen zu den Leistungen immer mehr und komplexer werden, hat sich die Stadt entschieden, die Beratung in einer neuen Ansprechstelle zu bündeln. Andere Beratungsstellen wie die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) sollen damit nicht ersetzt werden.

Die Ansprechstelle Eingliederungshilfe ist im Amt für Soziales, im Bestandsgebäude C in der Fehrenbachalle 12 zu finden. Die Mitarbeiterinnen sind telefonisch unter der 0761/201-3702, per Email an ansprechstelle@stadt.freiburg.de oder nach Terminvereinbarung persönlich erreichbar.

Veröffentlicht am 18. April 2024