Bericht aus der Ortschaftsratssitzung vom 12. März 2024

An der zweiten Ratssitzung in diesem Jahr nahmen 11 Mitglieder des Rates teil. Ortsvorsteher Christoph Brender leitete die Sitzung. Die öffentliche Sitzung dauerte 82 Minuten. Zuhörer: 26.

In der Bürgerfrageviertelstunde zu Beginn der Sitzung ging es hauptsächlich um Fragen zum Bauantrag für einen Mobilfunkmast in der Molzhofsiedlung. Aus den Reihen der zahlreich erschienenen Zuhörerinnen und Zuhörer meldeten sich sieben Bürger_innen und stellten Fragen zu dem geplanten Mobilfunkmast, die von Ortsvorsteher Christoph Brender, Anita Kleiber vom Amt für Digitales und IT oder vom Leiter des Baurechtsamtes, Holger Ratzel, beantwortet wurde.
 
Ortsvorsteher Brender sprach sich für den neuen Mobilfunkmast aus, da dieser auch Hochwasserwarntechnik für das obere Großtal ermöglichen würde. Als weiteres Argument nannte er den Gebrauch einer App auf dem Smartphone für die Nutzung eines Carsharing-Fahrzeuges, von E-Rollern oder Leihrädern, falls in Zukunft ein Standort in der Molzhofsiedlung eingerichtet werden sollte. Bisher sei dies fast nicht möglich, da es keinen oder nur eingeschränkten Mobilfunkempfang gäbe. Auch für z. B. Homeoffice oder das Absetzen eines Notrufes fehlt bisher in einigen Bereichen die Mobilfunkverbindung.
 
Anita Kleiber vom Digit erläuterte, dass der Standort in einem sogenannten „weißen Fleck“ ausgewiesen sei, also eine Fläche ohne Mobilfunknetzabdeckung. Den Standort habe der Antragsteller ausgesucht.
 
Laut Holger Ratzel vom Baurechtsamt sieht der Gesetzgeber vor, dass der Betreiber für den Mast eine Baugenehmigung braucht. Die Stadtverwaltung befasst sich als Kommune nur mit dem Bauantrag. Die Kommune entscheidet und genehmigt nicht, welche Mobilfunktechnik auf dem Mast eingesetzt wird.
 
Bauantrag, Neubau eines Stahlgittermastes (Höhe 24,88 m)
 
Nach Beratung und Einsichtnahme in die Bauantragsunterlagen wurde dem Bauantrag mehrheitlich mit sieben Ja-Stimmen, drei Nein-Stimmen und einer Enthaltung zugestimmt.
 
Neufassung der Sportförderrichtlinien der Stadt Freiburg und Sportentwicklungsplan 2024 – 2040
 
Zusammenfassung:
Erster Sportentwicklungsplan von 2004 Neuauflage Sportentwicklungsplan 2021 bis 2024 Jetzt Sportentwicklungsplan für die Jahre 2024 bis 2040 Vier Befragungen im Jahr 2022: der Bevölkerung, der Freiburger Sportvereine, der städtischen Schulen und der städtischen Kitas Ziele: Der Sportentwicklungsplan kann für die nächsten zehn bis fünfzehn Jahre den planerischen Rückhalt und eine Orientierung für die Sportstadt Freiburg bieten. Überarbeitung der Sportförderungsrichtlinien: Erhöhung von 25 auf 30% der zuschussfähigen Kosten für den Bau und die Sanierung von vereinseigenen Sportanlagen, Erhöhung des Unterhaltungszuschusses in Höhe von 20% bei Öffnung des Vereinsgeländes, Erhöhung der Zuschüsse für den Sport für Menschen mit Behinderung auf 30.000 €/Jahr, Erstmalige Bezuschussung lizensierter Übungsleiter_innen durch die Stadt Freiburg i. H. v. 1,50 €/h Sport in der Bevölkerung: 89 % der Menschen in Freiburg treiben Sport, 47 % sind Mitglied in einem Sportverein. Die Situation stellt sich in den Stadtteilen jeweils sehr unterschiedlich dar und ist abhängig von der Bevölkerungszusammensetzung, den räumlichen Bedingungen (öffentliche Grünflächen) und der Vereinslandschaft. Daher sind die Sportstätten, -räume und -angebote auch stadtteilabhängig zu entwickeln. Sportentwicklungsplanung ist ein demokratischer Prozess mit allen Sportinteressierten und Verantwortlichen.
 
Der Neufassung der Sportförderrichtlinien und dem Freiburger Sportentwicklungsplan wurde vom Ortschaftsrat einstimmig zugestimmt.
 
Bekanntgaben und Verschiedenes
 
Ortsvorsteher Christoph Brender informierte darüber, dass die Ortsverwaltung die fehlende Beleuchtung der Bushaltestelle „Am Sportplatz“ beim Garten- und Tiefbauamt kritisiert und eine Beleuchtung beantragt habe.
 
Der Ortsvorsteher gab bekannt, dass die mündlich bereits zugesagt Sanierung der Großtalstraße vor dem Eingemeindungsjubiläum im Juli leider abgesagt werden musste. Grund der Absage sind Versorgungsunternehmen, welche unterhalb der Asphaltdecke Leitungserneuerungen und Neuverlegungen durchführen müssen. Es wurde versucht, mit den Unternehmen einen Termin noch vor Juli 2024 zu finden, leider war dies nicht möglich. Eine Erneuerung der Asphaltdecke zum jetzigen Zeitpunkt und ein neuer Aufbruch für die Versorger im Jahr 2025/2026 wird als nicht nachhaltig abgelehnt.

Veröffentlicht am 21. März 2024