Pressemitteilung vom 6. März 2024

Neuer Stadtteil Dietenbach:

  • VGH weist Klage eines Umweltverbands zum Gewässerausbau im Gebiet des Neuen Stadtteils Dietenbach ab

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Ende 2021 eingereichte Klage eines Freiburger Umweltverbands zum Gewässerausbau Dietenbach mit Urteil vom 6. Februar 2024 abgewiesen und weitere Rechtsmittel (Revision) gegen dieses Urteil nicht zugelassen.

Der Dietenbach durchfließt den Bereich der gleichnamigen städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme von Südost nach Nordwest. Die zur Bebauung vorgesehenen Flächen lagen in erheblichem Umfang in Gebieten, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren (HQ100) zu erwarten war. Durch den vom Umweltschutzamt im Juli 2021 planfestgestellten Gewässerausbau sollte auf einer Strecke von insgesamt ca. 1,1 km Länge zwischen dem Dietenbachpark (Unterquerung Besançonallee) im Südosten und der Straße Zum Tiergehege im Nordwesten ein 100-jährlicher Hochwasserschutz für den Bereich erreicht und damit eine Siedlungsentwicklung ermöglicht werden. Des Weiteren wird der Dietenbach ökologisch aufgewertet. Dazu wurden links und rechts des Dietenbachs Hochwasserdämme, die einen etwa 40 m bis maximal etwa 110 m breiten Gewässerkorridor bilden, errichtet. Ergänzend zu fünf Querbauwerken, die im Hochwasserfall Wasser zurückhalten, wird im sogenannten „Schildkrötenkopf“ fehlendes Retentionsvolumen durch wasserbauliche Maßnahmen bereitgestellt.

Gegen diesen Gewässerausbau hatte ein Freiburger Umweltverband geklagt. Seine Argumentation, der Gewässerausbau dürfe nicht zum Schutz zukünftiger Siedlungen erfolgen, hat der VGH vollumfänglich zurückgewiesen und damit die Rechtsauffassung der Stadt bestätigt. Der von der Stadt geltend gemachte Wohnraumbedarf liege vor und rechtfertige den Gewässerausbau. Es erfolge ein Eingriff, aber keine Zerstörung natürlicher Rückhalteflächen. Das Retentionsvolumen bleibe insgesamt erhalten, ausreichend Vorsorge werde sowohl für das 100-jährige, als auch für ein 1000-jähriges Hochwasser getroffen.  Die im Planfeststellungsbeschluss ausgesprochenen naturschutzrechtlichen Ausnahmeentscheidungen seien nicht zu beanstanden.

Die Urteilsgründe decken sich weitgehend mit der bereits im Februar 2022 ergangenen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs im einstweiligen Rechtsschutzverfahren, die es der Stadt ermöglicht hatte, den Gewässerausbau durchzuführen. Nach weitgehendem Abschluss der Bauarbeiten ist das zukünftige Baugebiet Dietenbach seit Herbst 2023 hochwasserfrei.

Baubürgermeister Martin Haag ergänzt: „Wir freuen uns über die Entscheidung des VGH. Sie beweist einmal mehr, dass die Verwaltung ihre Arbeiten unter Beachtung aller ökologischen Rahmenbedingungen vorbereiten. Es bestätigt den dringenden Wohnraumbedarf in der Stadt und den umsichtigen Umgang mit allen in Frage stehenden ökologischen Problemen, von Hochwasserschutz bis hin zum Artenschutz.“

Veröffentlicht am 06. März 2024