Unterstützung beim Bürgergeld

Ombudsstelle im Zentrum für Engagement eröffnet

Fiktives Beratungsgespräch von zwei Frauen
Die neue Ombudsstelle ist ein zusätzliches Unterstützungsangebot für Freiburger_innen im Bürgergeldbezug. (Foto: Jeanette Dietl/stock.adobe.com)

Es ist ein ganz neuer Ansatz, in einer Stadt, die mit neuen Ansätzen im Sozialbereich schon viele gute, weithin beachtete Erfahrungen gemacht hat. Neben den Arbeitslosenberatungsstellen soll die Ombudsstelle Jobcenter ein zusätzliches Unterstützungsangebot für Freiburger_innen im Bürgergeldbezug sein.

Als unabhängige, unparteiische, niederschwellige Schieds- und Anlaufstelle unterliegt die Ombudsstelle keiner Weisungsbefugnis. Die Ombudsleute sollen ein offenes Ohr für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger haben, die Ratsuchenden informieren und die Kommunikation mit dem Jobcenter verbessern.

Sozialbürgermeister Ulrich von Kirchbach

Die Ombudsstelle nimmt Anregungen, Kritik und Beschwerden der Bürger_innen entgegen, vermittelt in Streitfällen unbürokratisch zwischen den Betroffenen und dem Jobcenter, berät und weist auf weitere Unterstützungsmöglichkeiten hin.

Unabhängige, unparteiische, niederschwellige Unterstützung für Empfänger_innen des Bürgergelds

Der Gemeinderat hatte im März 2023 die Einrichtung einer unabhängigen Ombudsstelle beschlossen und das Amt für Soziales (AfS) mit der Entwicklung eines Konzeptes dafür und der Etablierung der Ombudsstelle beauftragt. Am heutigen Montag, 4. März, hat diese Stelle im Zentrum für Engagement (Schwabentorring 2) ihre Arbeit aufgenommen.

Was sind die Aufgaben der Ombudsstelle?

Die Ombudsstelle...

  • ...schlichtet bei auftretenden Streitigkeiten zwischen Bürgergeldbeziehenden und Mitarbeitenden des Jobcenters und verbessert damit das Gesprächsklima.
  • ...berät Menschen im Bürgergeldbezug und informiert auch über weiterführende Beratungs- und Unterstützungsangebote.
  • ...erklärt Verfahrensabläufe innerhalb des Jobcenters und die getroffenen Entscheidungen.
  • ...kann ein Schlichtungsverfahren einleiten, wenn es beim Erstellen oder Verlängern des Kooperationsplanes mit dem Jobcenter zu unterschiedlichen Vorstellungen kommt (Schlichtungsverfahren nach §15 a SGB II).
  • ... schlichtet Streitfälle ohne großen bürokratischen Aufwand.

Wo ist die Ombudsstelle?

Die Ombudsstelle befindet sich im Zentrum für Engagement am Schwabentorring 2 (erstes Obergeschoss, Raum 5) und ist an zwei halben Tagen in der Woche besetzt: montags von 13:30 bis 17 Uhr (Ute Aschendorf, Tel. 0160/5414836) und donnerstags von 9:30 bis 13 Uhr (Franz Welsch, 0160/5027728).

Terminvereinbarungen sind persönlich, telefonisch oder per E-Mail (ombudsstelleJC@stadt.freiburg.de) möglich. Um den Zugang niederschwellig zu gewährleisten, ist es auch möglich, während der Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung in die Ombudsstelle zu kommen; dann kann es aber zu Wartezeiten kommen. Beraten wird persönlich und telefonisch, in geeigneten Fällen auch per E-Mail.

Wer sind die Ansprechpersonen der Ombudsstelle?

Bei der Auswahl der Ombudsleute wurde auf Geschlechterparität, auf Unvoreingenommenheit und Neutralität geachtet. Sie führen die Statistik, erstellen Berichte und klären Sachverhalte mit dem Jobcenter. Sie erhalten die Ehrenamtspauschale von 200 Euro monatlich und sind für drei Jahre berufen; eine Verlängerung ist möglich. Die Ombudsleute wurden vom AfS angesprochen und vom Gemeinderat gewählt.

Ombudsmann Franz Welsch ist Diplom-Sozialarbeiter (FH) und pensionierter kommunaler Mitarbeiter des Jobcenters. Seit dem Start der Jugendagentur hat er dort im Bereich Markt und Integration gearbeitet. Neben dem rechtlichen Fachwissen und dem Wissen über Abläufe im Jobcenter kann er also auf vielfältige Erfahrungen im Umgang mit Menschen im SGB II-Bezug zurückgreifen.

Ombudsfrau Ute Aschendorf hat als freiberufliche Journalistin gearbeitet. Da sie bis 2019 in der Erwerbslosenberatung der Gewerkschaft Verdi ehrenamtlich tätig war, bringt auch sie Fachwissen und Erfahrung im Umgang mit Menschen im SGB II-Bezug mit. Zudem engagiert sie sich seit vielen Jahren ehrenamtlich im Erwerbslosenausschuss von Verdi und wirkt am Sozialgericht ehrenamtlich als Sozialrichterin.

Kosten

Die Einrichtung der Ombudsstelle (einmalig 6.000 Euro) bezahlt die Stadt Freiburg, ebenso laufende Kosten wie Ehrenamtspauschale, Fortbildungen, Sachkosten und Öffentlichkeitsarbeit (jährlich 8.000 Euro). Das Jobcenter trägt die Fahrtkosten der Ombudsleute (jährlich 1.000 Euro).

Mehr zum Thema Beratung beim Jobcenter gibt es unter www.jobcenter-freiburg.de/thema/beratung-fuer-privatpersonen.

Veröffentlicht am 04. März 2024