Pressemitteilung vom 4. März 2024

Seit heute im Einsatz: Stadt und Jobcenter betreiben die gemeinsame Ombudsstelle im Zentrum für Engagement

  • Unabhängige, unparteiische, niederschwellige Unterstützung für Freiburgerinnen und Freiburger, die Bürgergeld beziehen

Es ist ein ganz neuer Ansatz, in einer Stadt, die mit neuen Ansätzen im Sozialbereich schon viele gute, weithin beachtete Erfahrungen gemacht hat. Neben den Arbeitslosenberatungsstellen soll eine Ombudsstelle Jobcenter, die heute eröffnet wurde, ein zusätzliches Unterstützungsangebot für Freiburgerinnen und Freiburger im Bürgergeldbezug sein. Die Ombudsstelle nimmt Anregungen, Kritik und Beschwerden der Bürger entgegen, vermittelt in Streitfällen unbürokratisch zwischen den Betroffenen und dem Jobcenter, berät und weist auf weitere Unterstützungsmöglichkeiten hin.

Der Gemeinderat hatte am 28. März 2023 die Einrichtung einer unabhängigen Ombudsstelle JC beschlossen und das Amt für Soziales (AfS) mit der Entwicklung eines Konzeptes dafür und der Etablierung der Ombudsstelle beauftragt. Heute hat diese Stelle im Zentrum für Engagement (Schwabentorring 2) ihre Arbeit aufgenommen. Bei einem Pressegespräch haben Erster Bürgermeister Ulrich von Kirchbach, Tobias Wilde, Geschäftsführer des Jobcenters, und Felicitas Boerner, stellvertr. Leiterin des Amtes für Soziales, die neue Einrichtung und ihre Aufgaben vorgestellt.

Bei der Eröffnung betonte Erster Bürgermeister Ulrich von Kirchbach: „Als unabhängige, unparteiische, niederschwellige Schieds- und Anlaufstelle unterliegt die Ombudsstelle keiner Weisungsbefugnis. Die Ombudsleute sollen ein offenes Ohr für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger haben, die Ratsuchenden informieren und die Kommunikation mit dem Jobcenter verbessern.“ Auch könne die Ombudsstelle ein Schlichtungsverfahren einleiten, wenn es beim Erstellen oder Verlängern des Kooperationsplanes mit dem Jobcenter zu unterschiedlichen Vorstellungen komme.

Tobias Wilde, Geschäftsführer des Jobcenters, sagte: „Die Ombudsstelle steht allen Freiburgerinnen und Freiburgern offen, die im Bürgergeldbezug sind und Beratungsanliegen zu Themen des SGB II oder zur Zusammenarbeit mit dem Jobcenter haben. Die Beratung ist vertraulich, unbürokratisch und kostenfrei.“

Die Ombudsstelle befindet sich im Zentrum für Engagement am Schwabentorring 2 (erstes Obergeschoss, Raum 5) und ist an zwei halben Tagen in der Woche besetzt:
montags von 13:30 bis 17 Uhr (Ute Aschendorf, Tel. 0160/5414836) und donnerstags von 9:30 bis 13 Uhr (Franz Welsch, 0160/5027728).
Terminvereinbarungen sind persönlich, telefonisch oder per E-Mail (ombudsstelleJC@stadt.freiburg.de) möglich. Um den Zugang niederschwellig zu gewährleisten, ist es auch möglich, während der Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung in die Ombudsstelle zu kommen; dann kann es aber zu Wartezeiten kommen. Beraten wird persönlich und telefonisch, in geeigneten Fällen auch per E-Mail.

Bei der Auswahl der Ombudsleute wurde auf Geschlechterparität, auf Unvoreingenommenheit und Neutralität geachtet. Sie führen die Statistik, erstellen Berichte und klären Sachverhalte mit dem Jobcenter. Sie erhalten die Ehrenamtspauschale von 200 Euro monatlich und sind für drei Jahre berufen; eine Verlängerung ist möglich. Die Ombudsleute wurden vom AfS angesprochen und vom Gemeinderat gewählt.

Ombudsmann Franz Welsch ist Diplom-Sozialarbeiter (FH) und pensionierter kommunaler Mitarbeiter des Jobcenters. Seit dem Start der Jugendagentur hat er dort im Bereich Markt und Integration gearbeitet. Neben dem rechtlichen Fachwissen und dem Wissen über Abläufe im Jobcenter kann er also auf vielfältige Erfahrungen im Umgang mit Menschen im SGB II-Bezug zurückgreifen.

Ombudsfrau Ute Aschendorf hat als freiberufliche Journalistin gearbeitet. Da sie bis 2019 in der Erwerbslosenberatung der Gewerkschaft Verdi ehrenamtlich tätig war, bringt auch sie Fachwissen und Erfahrung im Umgang mit Menschen im SGB II-Bezug mit. Zudem engagiert sie sich seit vielen Jahren ehrenamtlich im Erwerbslosenausschuss von Verdi und wirkt am Sozialgericht ehrenamtlich als Sozialrichterin.

Die Einrichtung der Ombudsstelle (einmalig 6.000 Euro) bezahlt die Stadt Freiburg, ebenso laufende Kosten wie Ehrenamtspauschale, Fortbildungen, Sachkosten und Öffentlichkeitsarbeit (jährlich 8.000 Euro). Das Jobcenter trägt die Fahrtkosten der Ombudsleute (jährlich 1.000 Euro).

Veröffentlicht am 04. März 2024